Elternunterhalt - ein aktuelles Thema.

von links  Werner Schnappinger, Felix Bredschneijder
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Auch die Landsberger kommen an der Demografischen Entwicklung nicht vorbei. So war es nicht verwunderlich, dass sich mehr als 70 Ruheständler bei der Stiftung Betreuungswerk Post Postbank Telekom zu einem Vortag von Felix Bredschneijder im Landsberger Sportzentrum zum Thema Elternunterhalt einfanden. Während es beim Kindesunterhalt klare Regeln und Tabellen gibt, hat es der Gesetzgeber bisher dabei belassen, Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern heranzuziehen. Die Rechtsgrundlage für diese Ansprüche gegen erwachsene Kinder ergibt sich in Deutschland unter anderen aus den §§ 1601 ff BGB.

Viele Fragen wurden an den Fachanwalt für Familienrecht, Felix Bredschneijder herangetragen: Was ist zu tun, wenn Vater oder Mutter ein Pflegefall geworden sind? Wie hoch sind die Kosten für ein Pflegeheim und wer bezahlt sie? Können öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden? Sind Kinder, wenn Sie verheiratet sind, unterhaltspflichtig gegenüber Ihren Eltern? Muss der Ehe- oder Lebenspartner auch Unterhalt zahlen? Wie wird das Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigt?

Viele alte Menschen sind nicht in der Lage, trotz Rente oder Pension und Leistungen aus der Pflegeversicherung, die Kosten für eine Heimunterbringung selbst zu tragen. Nicht selten belaufen sich die Belastungen für einen Pflegefall in Pflegestufe III um die 3.500,- €. Reicht Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen zur Kostendeckung nicht aus, springt zunächst der Sozialhilfeträger ein. Keiner muss befürchten, dass der Pflegefall unter- oder abgebrochen wird. Jedoch fordert der bisherige Ausgleichsträger den fehlenden Betrag von unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Hierbei treten die Sozialämter den Kindern gegenüber oft recht zielbewusst auf. Mit der sogenannten Rechtswahrungsanzeige leiten sie den Unterhaltsanspruch auf sich über und fordern die Betroffenen auf, ihr Einkommen, Vermögen usw. offenzulegen. Hier ist es ratsam mit der Behörde zu kooperieren, letztendlich kann sie die Auskunft erzwingen.

Ob nun Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Die Leistungspflicht besteht allerdings nur für Kinder in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis. Vom bereinigten Nettoeinkommen - dazu zählen z. B. Unterhaltsansprüche der eigenen Kinder - wird ein Selbstbehalt abgezogen, der sich derzeit für eine Familie auf 2.880 Euro im Monat beläuft. Sofern Kinder ein eigenes Vermögen haben kann dies bis zu einer Schongrenze ebenfalls für den Unterhalt herangezogen werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie zählt zum Schonvermögen der Kinder. Für die Alterssicherung dürfen die Unterhaltspflichtigen laufend fünf Prozent ihres Einkommens zurücklegen. Auch bereits angesparte Beträge bleiben dabei geschützt. Der Kauf einer angemessenen Immobilie zur Eigennutzung kann die Last mindern. Zins und Tilgung sowie laufende Rückstellungen für die Instandhaltung wirken sich direkt einkommensmindernd aus. Ebenso zählen die Wohnnebenkosten und die Grundsteuer dazu. Die Immobilie selbst kann nicht belastet werden. Bei der Beurteilung ist entscheidend, dass die Unterhaltspflichtigen keine spürbare und dauerhafte Senkung ihrer Lebensverhältnisse hinnehmen müssen. Die Abschöpfung von Luxus muss allerdings hingenommen werden.

Durch Fragen aufgelockert und anhand einiger Praxisbeispiele wurde den Zuhörern die doch sehr trockene Materie informativ nahegebracht. Felix Bredschneijder wurde für seinen Vortrag mit viel Beifall bedacht.

Mit einem Diavortrag von seiner Urlaubsreise durch Südfrankreich weckte Heinrich Epple bei dem einem oder anderen bereits heute Urlaubsgelüste. Die Reise zog sich von Arde`che-Tal mit der bekannten Grotte de la Madeleine über die Cote D`Azur zur Insel Ile de Porquerolles und Hyres.

Bei Kaffee und selbstgebackenen Kuchen konnte Werner Schnappinger, der Vertreter des Betreuungswerks auf einem unterhaltsamen Nachmittag zurückblicken. Er bedankte sich für die vielen interessanten Informationen bei den Referenten und bei den fleißigen Kolleginnen, die für Kaffee und Kuchen sorgten.

Bürgerreporter:in:

Hans Bucsek aus Landsberg am Lech

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