Altersdiskriminierung im Vormarsch.
Neuer Vorstand bei den Ver di Senioren.
Bei sommerlichem Wetter begrüßte Werner Schnappinger, der scheidende Vorsitzende des Ortvereins von Ver di Landsberg-Schongau, seine Mitglieder. Bei Kaffee und Kuchen im Cafe Lechblick fand die ordentliche Hauptversammlung statt. Nach Vorlage des Kassen- und Rechenschaftsberichts wurde der bisherige Vorstand von den Mitgliedern einstimmig entlastet. Weil Werner Schnappinger nicht mehr kandidierte, stand die Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Gustl Fischer wurde neuer Vorsitzender, alle anderen Vorstandsmitglieder behielten ihre Ämter.
Viel Aufmerksamkeit wurde einem Gastvortrag des Augsburger Ver di-Gewerkschaftssekretärs entgegengebracht. Hajo Hertle griff das Thema Altersdiskiminierung auf, das neben der Altersarmut in der gewerkschaftlichen Arbeit immer mehr an Bedeutung gewinnt. Bedauerlicherweise gibt es für Altersdiskriminierung kaum ein Bewusstsein in unserer Gesellschaft. Tatsache ist jedoch, Altersdiskriminierung existiert überall, ob am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesen, in der Versicherungswirtschaft, in den Medien oder im Alltag. Im Zuge des Demografischen Wandels versuchen Versicherungen, Unternehmen und Arbeitgeber ihr eigenes Risiko oder Kosten zu minimieren.
Altersdiskriminierung führt dazu, dass heute z. B. ein 50-jähriger Informatiker nicht mehr eingestellt wird, obwohl er hoch qualifiziert ist und über langjährige Berufserfahrung verfügt. Viele Unternehmen suchen händeringend Fachkräfte, die inzwischen aus Drittländern geholt werden. Wenn von einem sogenannten "Verfallsdatum" des Arbeitnehmers die Rede ist, ist nicht zu übersehen, dass sich diese Grenze ständig weiter nach unten verschiebt. 1999 verlief die unsichtbare Grenze noch bei 50 Jahren, inzwischen ist sie bei 45 bis 40. Wer derzeit mit 40 seinen Arbeitsplatz verliert, hat erhebliche Probleme.
Die Diskriminierung älterer Menschen zeigt sich aber nicht nur im Berufsleben, sondern auch beim Abschluss von Verträgen: Krankenkassen verweigern älteren Versicherten eine Heilbehandlung, Banken gewähren älteren Kunden trotz Sicherheiten keinen Kredit und Versicherungen nehmen ab einem bestimmten Alter höhere Beiträge. Die Versicherungswirtschaft gehört zu den Branchen, die gegenwärtig durch unterschiedliche Tarife am heftigsten die Altersdiskriminierung betreibt. Egal ob Reise-, Unfall- oder Autoversicherung, die Prämienhöhe hängt immer häufiger vom Lebensalter ab. Hier wurde in den letzten Jahren schleichend durchgesetzt, dass es für die über 60-Jährigen immer teurer wird.
In diesem Zusammenhang stellt die Deutsche Seniorenliga eine interessante Frage: Sind die Täter von heute die Opfer von morgen? Art. 3 Abs. 3 GG verbietet zwar die Benachteiligung oder Bevorzugung u. a. wegen der Abstammung, der Rasse oder der Sprache. Unerklärlich ist, dass das Grundgesetz Deutschlands kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen des Alters kennt. Jedoch wird im allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3, Absatz 1, generell die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz als Grundrecht festgeschrieben.„
Bürgerreporter:in:Hans Bucsek aus Landsberg am Lech |
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