Bundeskleingartengesetz
Solarpaneelen nicht am Hüttendach

Einer Pächterin In der Kleingartenanlage an der Max-Friesenegger-Straße wur

de der Abbau von Solarpaneelen auf dem Hüttendach angedroht, sofern sie keine schriftliche Genehmigung des Vereins vorweisen kann.

Bei der Inspektion im Garten einer Pächterin wurde neben der Solaranlage ein Ge-wächshaus und ein Hochbeet beanstandet. Photovoltaik, Gewächshaus und Hoch-beet wurden vom Anlagenverwalter vor 16 Jahren genehmigt. Die Bauten hatten nunmehr seit 16 Jahren unbeanstandete Existenz. Zur damaligen Zeit wurden Bau-absicht und Bauten vom Anlagenwart in Augenschein genommen und genehmigt. Eine schriftliche Genehmigung ist nicht vorhanden. Dass mündliche Genehmigungen heute Gartenpächtern zum Nachteil werden, kann rechtlich keinen Bestand haben. Vom 1. Vorsitzenden war zu hören, sehr viele Pächter würden sich bei Beanstan-dungen gleichlautend rechtfertigen. Allein dies ist ein Indiz, dass damals Genehmi-gungen so gehandhabt wurden. Für den Vorsitzenden sind dies nur Ausreden.

Die Pächterin hat 2006 eine gebrauchte Gartenhütte übernommen und abgelöst. Zug um Zug hatte sie ihre Gartengeräte, wie Rasenmäher Hochentaster, Heckenschere, Grasschere, um nur einige zu nennen, auf klimafreundlichen Akkubetrieb umgestellt. Ihr Benzinaggregat hat sie in die Ukraine verschenkt. Hütte und Garten werden vom Vereinsvorstand heute als Wochenendgrundstück eingestuft und haben mit kleingärtnerischer Betätigung nichts zu tun, war seine Feststellung. Droht der Pächterin der Abriss mit samt der Solarinselanlage? Oder wie der Vorstand schreibt „Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet Leute aufzunehmen, die sich mit unseren Zielen nicht einverstanden erklären.“ Im Umkehrschluss, die Pächterin aus dem Verein zu entfernen.

Das BKleinG setzt gärtnerische Betätigung und Erholung gleichwertig in eine Beziehung. Dass sich der Begriff Erholung seit der Entstehung der Kleingartenbewegung kulturell weiterentwickelt hat, steht außer Zweifel. Bereits 2017 brachte dies ein Tagesschaubericht mit Ingo Zamberoni sehr deutlich zum Ausdruck. „Der Schrebergarten ist Wohnzimmer im Grünen,“ war eine Feststellung. Dies wurde auch von der Politik erkannt. Der Bundeswirtschaftsminister und die Bundesbauministerin plädieren für die Verwendung von Photovoltaik im Kleingarten, egal welcher Technik. Der Bayerische Ministerpräsident brachte diesbezüglich einen Antrag an den Bundesrat ein, der im BKleinG Solaranlagen sanktionieren soll. Die Argumentation des Vereinsvorsitzenden lässt dagegen vermuten, die Kleingartenbewegung wieder auf den Standard der Lebensmittelknappheit nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg zurückzuführen.

Das Damoklesschwert, dass eine Gartenlaube nicht zu groß und dauerhaft bewohnbar sein darf, hängt über vielen Vereinsvorständen, explizite in Bayern. Diesbezüglich müsste selbst ein Gewächshaus verboten werden, wenn man die Wohnsituation eines Obdachlosen betrachtet. Die Kleingartenbewegung wird nur Bestand haben, wenn sich der Kleingärtner in seinem Garten, heutigen kulturellen Gepflogenheiten entsprechend, wohl fühlt. In diesem Sinne werden Kleingartenanlagen, insbesondere in Städten, wieder zu klima- und umweltfreundlichen Grünen Inseln werden. Das hat überhaupt nichts mit Wohnung oder Wochenendhaus zu tun. Videoquelle: ARD Tagesschau 2017

Bürgerreporter:in:

Hans Bucsek aus Landsberg am Lech

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