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Gartenverwaltung sorgt auch für Ordnung auf der Straße

Damals als ich sieben war, gab es einen Mann, der bei Dunkelheit durch die Straßen schlich und Fenster notierte, aus denen ein Lichtstrahl nach Außen trat, weil die Verdunkelung nicht vollständig geschlossen wurde. In der Regel mussten die Denunzierten mit erheblichen Sanktionen rechnen. Mit Sanktionen sollen auch Kleingärtner rechnen müssen, die ihr Auto im Halteverbot abstellen. Im Aushangkasten einer Gartenanlage war zu lesen, dass alle Kleingärtner der Polizei oder der Verkehrsüberwachung Landsberg gemeldet werden, die ihr Auto im absoluten Halteverbot abstellen. Ist das in unserer demokratischen Gesellschaft opportun und findet es von der öffentlichen Verwaltung Gefallen? Letzteres ist doch schwer in Zweifel zu ziehen. Dass Kleingärtner ihr Auto im Halteverbot, ja sogar auf Privatparkplätzen in einer nahegelegenen Wohnanlage abstellen, ist in der Tat gelegentlich zu beobachten. Hier wäre gesunder Menschenverstand gefragt. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für das Gemeinwohl sind in einem Verein tragende Säulen und sollten im Vordergrund jeder Vereinsarbeit stehen. Denunzieren und Sanktionen sind sicher der falsche Weg. Erfolgversprechender sind Gespräche mit den Mitgliedern. Sie regelmäßig über die Vereinsarbeit zu informieren und wenn nötig auch auf ein diszipliniertes Verhalten auf der Straße hinzuweisen, stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft und fördert die Interessen von Vereinsmitgliedern maßgeblich. Denunzieren hat in unserer Gesellschaft nichts zu suchen.„

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4 Kommentare

Ganz ehrlich?

Wer Rettungswege zustellt oder sein Auto ins absolute Halteverbot abstellt, nur weil er zu faul ist, paar Meter mehr zu laufen, dem gehört das Fahrzeug abgeschleppt und eine ordentliche Strafe aufgebrummt. Und da ist ein Monatslohn (wie in anderen Ländern üblich) schon mal eine Ansage, denn bei unseren lächerlichen Bußgeldern hier interessiert die das doch nicht.

Liebe Kommentatoren,
hier waren Kleingärtner angesprochen, die sich in einem Verein zusammengeschlossen haben. Vereine sind in der Regel Zusammenschlüsse von Menschen, die gleiche Interessen und Ideen verfolgen. Das bedingt zwangsläufig gegenseitig Rücksichtnahme und die Beachtung der Gartenordnung oder Satzung. Für Kleingärten gilt im Besonderen das Bundeskleingartengesetz, das den Verein zusätzlich verpflichtet eine Satzung oder Gartenordnung zu erlassen. Für Verstöße gegen die Gartenordnung gibt es wirkungsvolle Sanktionen. Von einem Gespräch über die Abmahnung bis zur Kündigung der Mitgliedschaft sind Mittel vorhanden, die Mitglieder sanktionieren, die die gesetzliche oder satzungsmäßige Ordnung empfindlich stören. Menschen die sich gegen Ordnung und geselliges Vereinsleben stellen, haben im Besonderen in einem Kleingartenverein, nichts verloren.

Keine Ahnung, ob man Gartengenossen wegen asozialem Verhalten im Straßenverkehr aus dem Verein werfen kann...

Würde aber auch nicht helfen...

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