Der Flohmarkt darf nicht sterben, Teil 2
noch besteht Hoffnung für den Flohmarkt Mit Beschluss vom 21. April 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden: "Gewerbliche Floh- und Trödelmärkte, bei denen nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig." ein Urteil, das es zu respektieren gilt, worüber ich berichtete das war der Stand der Dinge im September 2017, und ich sagte zu, das Thema wieder aufzugreifen,...