Wahlraum 27 in Gleidingen-Wasserlösliche Stiftfarbe??

Gemäß § 50 Abs. 2 Bundeswahlordnung soll in der Wahlzelle ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte gelten im Sinne des Wahlrechts Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und dergleichen.

Nun könnte man wenn man wollte so fragen warum wohl Stifte die ein auflösen der Farbe ermöglichen verwendet werden. In der Wahlkabine Raum 27 in Gleidingen!!

Auf Nachfrage warum??: Das wird immer so gemacht!! Aha...

Bürgerreporter:in:

Fred Schmidt aus Laatzen

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