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sie haben ihn

der Mann, der sehr wahrscheinlich Babynahrung vergiftet hat, um Handelsketten zu erpressen, ist gefasst

zu einem Todesfall ist es nicht gekommen,

seine Drohung, Kinder zu vergiften, ist durch die Arbeit der Polizei eine Drohung geblieben

jetzt muss die Justiz reagieren,

aber welche Mittel hat sie,

natürlich alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel

da gibt es einen Staatswalt, der, da es sich um ein Offizialdelikt handelt, von sich aus Klage erheben wird, und nach einer sicherlich umfangreichen Beweisaufnahme ein Plädoyer halten wird, und im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten eine Strafe beantragen wird

dann spricht der Anwalt des Beschuldigten, und er ist gehalten, ausschließlich die Interessen seines Mandanten wahr zu nehmen

denn für das Recht ist ein Strafverteidiger nicht zuständig,

das ist allein Sache des Richters

als während der Tornadokatastrophe in den USA Plünderer unterwegs waren, sagte ein Bürgermeister, lt. Erklärung eines Journalisten

"wir werden diese Halunken bestrafen",

hier heißt es

"wir werden den mutmaßlichen Täter zur Rechenschaft ziehen"

und ich hörte den Satz
"der müsste so bestraft werden, dass er es nie wieder macht, und vor allem so, das andere abgeschreckt werden"

wer so skrupellos mit dem Leben von Kindern schachert, und dem die Angst, das Leid und die Tränen anderer egal ist, hat sich selbst aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und verdient kein Mitleid,

für sein Verhalten gibt es keine Entschuldigung

kann es nicht geben, und gibt es auch nicht

aber wie soll das praktisch aussehen,

der Satz, "dem sollte man"

…..und da kann einem durchaus so einiges einfallen……….

ist leicht gesagt,

beinhaltet aber auch den Hinweis, das müsste jemand machen

könnte derjenige, der sich das wünscht, es auch selber machen

nein, könnte er nicht

und wenn man das selbst nicht kann, kann man es auch anderen nicht zumuten,

und auch von einem Richter nicht verlangen, die Todesstrafe auszusprechen,

mal ganz davon abgesehen, dass sie keinerlei Heilung bringt, nirgendwo auf der Welt

es wird wieder eine Diskussion geben über das Für und Wider unserer Rechtsprechung, sie sei zu lasch, und die Gefängnisse eher ein Erholungsaufenthalt,

ich kann mir darüber kein Urteil erlauben, obwohl ich schon mehrmals beruflich bedingt als Besucher im Gefängnis war

man kann sich über ein Strafmaß ärgern,
über die Bewährungsstrafe als solche,
vor allem, wenn sie von dem Verurteilten nicht angenommen wird,

wenn er diese Chance nicht nutzt

oder wenn Kriminalität, oder Gewalt eine bisher nicht bekannte "Qualität" erreichen,
und die Justiz gesetzesbedingt sich nicht anpassen kann,

wenn immer wieder erklärt wird, unsere Rechtsprechung sei auf Rückkehr des Täters in die Gesellschaft ausgelegt,

und dadurch der Verteidigung einen Vorteil verschafft, über den man nachdenken kann

das alles ist in Ordnung,
diese Diskussion gibt es auch innerhalb der Justiz

aber unser Rechtssystem ist hinsichtlich Strafbemessung auch mit einem Spielraum versehen,

und der wird von Menschen, die ein Richteramt ausüben, auch genutzt

und dieses System verdient Vertrauen,

ich möchte kein anderes haben

obwohl ich den Begriff Ermessens-"Spielraum" in diesem Zusammenhang nicht unbedingt glücklich finde

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14 Kommentare

auch ein Richter ist an gesetzliche Vorschriften gebunden, er muss einen Tatbestand dem dazu passenden Gesetzestext unterordnen, subsumieren,

vielleicht würde er lieber ganz anders urteilen, das aber liegt nicht in seiner Macht

also wären die Beschließer der Gesetze gefordert, die Legislative,

die aber haben bereits entsprechende Vorschriften erlassen, und soweit diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind, sind sie geltendes Recht,

der Gesetzgeber ist sogar verpflichtet, zu kontrollieren ob ausführende Gewalt und Rechtsprechung sich auch genau danach richten

also ist auch der Gesetzgeber gemeint, wenn Rechtsprechung Kritik hervorruft, und ein Urteil zwar im Namen des Volkes, aber nicht immer mit 100% Zustimmung des Volkes gesprochen wird,

das wäre auch bei einer Volksabstimmung nicht anders, denn hier würde auch demokratisch mehrheitlich ein Urteil gefällt, das allerdings kann emotional immer wieder anders ausfallen

um das zu verhindern liegt die Verantwortung bei den von uns demokratisch gewählten Politikern,

verbunden mit der Hoffnung, dass alles mit "rechten" Dingen zugeht

mehr kann man nicht tun

ok, ein bisschen meckern, sich etwas ärgern, und vielleicht auch loben,
das geht schon

immerhin

ich danke euch für eure Beiträge, für eure engagiert vorgetragenen Meinungen

die sind mir so wichtig

......Der Souverän ist der Einzige, der über dem Gesetz steht, und das ist laut GG das Volk, denn von ihm geht "alle Staatsgewalt" aus.......

richtig, und das macht das Volk ja auch, indem sie ihre Volksvertreter wählen

nur......die Volksvertreter müssten den Menschen

1. mehr "auf's Maul" schauen
2. und zusätzlich ihre Meinung ernst nehmen
3. immer darauf hören, ist eine andere Sache

denn.......da könnte jeder Politiker etwas raushören

und ich als Teil des Volkes könnte ja der Meinung sein

"wasch mich, aber mach mich nicht nass"

alles nicht so einfach

> "Alles Schall und Rauch, wie im Sozialismus, den ich 40 Jahre erleben durfte."

Tja...

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