sie haben ihn

der Mann, der sehr wahrscheinlich Babynahrung vergiftet hat, um Handelsketten zu erpressen, ist gefasst

zu einem Todesfall ist es nicht gekommen,

seine Drohung, Kinder zu vergiften, ist durch die Arbeit der Polizei eine Drohung geblieben

jetzt muss die Justiz reagieren,

aber welche Mittel hat sie,

natürlich alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel

da gibt es einen Staatswalt, der, da es sich um ein Offizialdelikt handelt, von sich aus Klage erheben wird, und nach einer sicherlich umfangreichen Beweisaufnahme ein Plädoyer halten wird, und im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten eine Strafe beantragen wird

dann spricht der Anwalt des Beschuldigten, und er ist gehalten, ausschließlich die Interessen seines Mandanten wahr zu nehmen

denn für das Recht ist ein Strafverteidiger nicht zuständig,

das ist allein Sache des Richters

als während der Tornadokatastrophe in den USA Plünderer unterwegs waren, sagte ein Bürgermeister, lt. Erklärung eines Journalisten

"wir werden diese Halunken bestrafen",

hier heißt es

"wir werden den mutmaßlichen Täter zur Rechenschaft ziehen"

und ich hörte den Satz
"der müsste so bestraft werden, dass er es nie wieder macht, und vor allem so, das andere abgeschreckt werden"

wer so skrupellos mit dem Leben von Kindern schachert, und dem die Angst, das Leid und die Tränen anderer egal ist, hat sich selbst aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und verdient kein Mitleid,

für sein Verhalten gibt es keine Entschuldigung

kann es nicht geben, und gibt es auch nicht

aber wie soll das praktisch aussehen,

der Satz, "dem sollte man"

…..und da kann einem durchaus so einiges einfallen……….

ist leicht gesagt,

beinhaltet aber auch den Hinweis, das müsste jemand machen

könnte derjenige, der sich das wünscht, es auch selber machen

nein, könnte er nicht

und wenn man das selbst nicht kann, kann man es auch anderen nicht zumuten,

und auch von einem Richter nicht verlangen, die Todesstrafe auszusprechen,

mal ganz davon abgesehen, dass sie keinerlei Heilung bringt, nirgendwo auf der Welt

es wird wieder eine Diskussion geben über das Für und Wider unserer Rechtsprechung, sie sei zu lasch, und die Gefängnisse eher ein Erholungsaufenthalt,

ich kann mir darüber kein Urteil erlauben, obwohl ich schon mehrmals beruflich bedingt als Besucher im Gefängnis war

man kann sich über ein Strafmaß ärgern,
über die Bewährungsstrafe als solche,
vor allem, wenn sie von dem Verurteilten nicht angenommen wird,

wenn er diese Chance nicht nutzt

oder wenn Kriminalität, oder Gewalt eine bisher nicht bekannte "Qualität" erreichen,
und die Justiz gesetzesbedingt sich nicht anpassen kann,

wenn immer wieder erklärt wird, unsere Rechtsprechung sei auf Rückkehr des Täters in die Gesellschaft ausgelegt,

und dadurch der Verteidigung einen Vorteil verschafft, über den man nachdenken kann

das alles ist in Ordnung,
diese Diskussion gibt es auch innerhalb der Justiz

aber unser Rechtssystem ist hinsichtlich Strafbemessung auch mit einem Spielraum versehen,

und der wird von Menschen, die ein Richteramt ausüben, auch genutzt

und dieses System verdient Vertrauen,

ich möchte kein anderes haben

obwohl ich den Begriff Ermessens-"Spielraum" in diesem Zusammenhang nicht unbedingt glücklich finde

Bürgerreporter:in:

Gerd Szallies aus Laatzen

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