nun also ein Deal, oder so ähnlich

und ein paar Gedanken über Fehler

Die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen Beleidigung von Organen ausländischer Staaten gem. § 103 Strafgesetzbuch ist erteilt, nicht einstimmig, wie die Kanzlerin bekannt gab, die SPD sei dagegen gewesen, die CDU/CSU dafür, es ist zu einer komfortablen Pattsituation gekommen, bei der beide "Lager" ihr Gesicht gewahrt haben,

den Ausschlag für die Ermächtigung hat die Kanzlerin mit ihrer Stimme selbst gegeben, selbstverständlich ausschließlich im Sinne rechtstaatlichen Denkens, sie hat damit den Fall an die Justizbehörden weiter geleitet, und ist damit den schwarzen Peter los, alles gem. des unseligen § 103 Strafgesetzbuch, den sie jedoch für die Zukunft als entbehrlich bezeichnete, aber eben jetzt noch nicht, doch es würde eine Gesetzesvorlage erarbeitet, um ihn ersatzlos zu streichen, mit Wirkung ab 2018, durch diese Ermächtigung nimmt sie zumindest billigend in Kauf, dass zurzeit ein Täter nach § 103 verurteilt werden kann, dessen Folgen für den Angeklagten erheblich schärfer sind als eine Verurteilung gemäß § 185

als HInweis:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung

gemeint sind Straftaten gem. § 103 StGB

Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war,

ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt

und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

nur dann wird die Staatsanwaltschaft tätig

die Bundesregierung kann die Ermächtigung erteilen, sie muss nicht

das ist geltendes Recht

nun ist also die Staatsanwaltschaft angewiesen, zu überprüfen, ob der Tatbestand der Beleidigung gegeben ist, nötig wäre das nicht gewesen, da Herr Erdogan selbst Strafanzeige gestellt hat, und das Prozedere ohnehin in Gang gesetzt hat, nur eben nicht gem. § 103 sondern nach § 185 des Strafgesetzbuches, doch hier wollte Frau Merkel wohl ein Zeichen Richtung Türkei senden, dass sie entschlossen reagiert habe, alles Weitere sei nun Sache der Justiz, und ginge sie nichts mehr an,

folgende Szenarien könnten nun entstehen:

die Staatsanwaltschaft wird tätig, erkennt auf Beleidigung, und erhebt Anklage, die Verteidigung verlangt eine vorläufige Aussetzung des Verfahrens, also die Aufschiebung weiterer Handlungen bis Klärung eines Sachverhalts, mit der Begründung, § 103 sei als verfassungswidrig einzustufen, und da sich jeder, der sich im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln verletzt sieht, eine Verfassungsbeschwerde einreichen kann, wird das die Verteidigung wohl auch machen,

damit wäre ein Verfahren nach § 103 aufgrund dessen schon jetzt unzulässig, das Gericht setzt das Verfahren aus, bis ein Entscheid vom Bundesverfassungsgericht vorliegt,

die Staatsanwaltschaft erkennt zwar auf Beleidigung, sieht sich selbst aber nicht in der Lage, Anklage zu erheben, weil auch sie Bedenken gegen den 103 hat, und will ebenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten,

da keine Anklage erfolgt, kann auch ein Gericht nichts entscheiden, der Anwalt von Herrn Erdogan wird nun selbst Anklage erheben, und zwar nach § 185, die Staatsanwaltschaft wird diese Klage nicht annehmen, weil noch ungewiss ist, wie das Bundesverfassungsgericht urteilt, das Gericht kann aufgrund dessen nicht entscheiden,

der Anwalt von Herrn Erdogan reicht Privatklage ein, mit dem gleichen Ergebnis
irgendwann ist § 103 nicht mehr da, es kommt wahrscheinlich zu einer Anklage gem. § 185, der Verfasser der Satire bekennt sich "in gewissem Sinne" schuldig, das Gericht erkennt ebenfalls auf schuldig, und fällt ein Strafmaß unter Berücksichtigung der tätigen Reue,

der Anwalt von Herrn Erdogan wird möglicherweise Einspruch einlegen, eventuell bis hin zur höchsten Instanz, so war es zumindest zu lesen,

denn so ganz ungeschoren wird Herr Böhmermann, um den es inzwischen gar nicht mehr geht, wohl nicht davon kommen, ich denke, das weiß er auch, zumal große Politik ins Spiel gekommen ist, doch irgendwann wird ein Fall abgeschlossen sein, der, egal wie man nun dazu steht, nicht sein musste, wirklich zufrieden wird niemand sein, doch man hat ja ein Bauernopfer, und so ganz unschuldig ist Herr Böhmermann an der Situation ja schließlich nicht, es wird wohl ein Urteil an der unteren Schmerzgrenze für ihn geben, aber die Politik bleibt sauber

und Frau Merkel achtet in Zukunft auf die Pressefreiheit in der Türkei, wäscht ihre Hände in Unschuld und hofft auf ein bisschen Anerkennung, zumal sie es doch ist, die jetzt den Gang nach Canossa wiederholt, der allerdings aus historischer Sicht hinsichtlich Wirkung auch sehr umstritten ist,

aber macht sich doch gut

und man wird sich vielleicht fragen, ob hier Fehler gemacht wurden,

da müsste man erst mal klären, was ein Fehler ist, das ist gar nicht so einfach, es gibt nämlich einfache und schwere Fehler, vermeidbare Fehler, Fehler im System. für die keiner etwas kann, bis auf den, dem man den Fehler zuschreiben wird, wieder gutzumachende Fehler, und die anderen, es gibt das latent fehlerhafte Verhalten und sogar eine Fehlerquelle, es gibt Fehler, die keine nachteiligen Auswirkungen haben, und welche, die furchtbar sind,

beurteilt werden Fehler immer hinsichtlich der Schwere ihrer Auswirkung

man könnte sich die Sache einfach machen und lapidar sagen:

Ein Fehler ist ein durch leichtsinniges, bewusstes, unbeabsichtigtes oder durch mangelnde Kenntnis entstandenes falsches Verhalten, wodurch ein Zustand eingetreten ist, der ohne durch ein Manko belastetes Verhalten nicht entstanden wäre, und der dringend der Abänderung bedarf, und im Sinne der Schadensbegrenzung "möglichst schnell und umfassend wieder "gut" zu machen ist, wobei derjenige, der den Fehler gemacht hat, wohl auch die Folgen zu tragen hat, und hoffentlich nur er.

so einfach ist das

ein Fehler sollte besondere Beachtung finden, der blöde Fehler (mein Spezialgebiet)

ein Beispiel dafür:

zu Beginn meiner Lehrzeit hatte ich u.a. die Post zu erledigen, wozu auch das frankieren mit einer Frankiermaschine gehörte,

es ging um eine Drucksache, die 1962 sieben Pfennig kostete, ich verwechselte den Schieberegler, und orgelte sieben Mark durch, eigentlich nicht weiter schlimm, die Post berichtigte solche Fehler

mein Chef nahm dies jedoch zum Anlass, mir einen guten Rat mit auf den Weg zu geben, indem er sagte:

"wenn Sie schon nicht alles richtig machen, dann machen Sie wenigstens nicht so viel falsch"

und darüber möchte ich bitte mal nachdenken

ich sagte zu, was blieb mir anderes übrig

Gerd Szallies

Bürgerreporter:in:

Gerd Szallies aus Laatzen

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