Ja, ist schon klar: Immer schön Rücksicht nehmen auf die kleine Messerstecherin...
Was ist das eigentlich für eine Rechtsauffassung in "diesem unserem Lande", daß man bei diesem Prozess die "Öffentlichkeit" aussperrt, um eine "Stigmatisierung" und "Verunsicherung" der jugendlichen Täterin zu vermeiden?!
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/safia-s-so-l...
http://www.bild.de/news/inland/isis/anwalt-fordert...
Zitat aus diesem Artikel:
"Der Schutz der Angeklagten und „Belange der Erziehung“ seien ein höheres Gut, als der Informationsanspruch der Öffentlichkeit, sagt der Vorsitzende Richter Frank Rosenow."
Und ihr Anwalt fordert sogar FREISPRUCH!
Jeder kann sich wohl vorstellen, was es für eine Überwindung kosten muss, jemandem, den man noch nicht einmal persönlich kennt, den man also auch nicht, aus welchem Grund auch immer, HASSEN kann, ein Messer in den Hals zu rammen!
Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ist da eine übertriebene Rücksichtnahme auf die Täterin absolut nicht nachvollziehbar!
Wir hatten das Thema "Jugendliche Gewaltverbrecher" hier ja schon öfter, und ich werde nie akzeptieren können, daß unsere Rechtsprechung dem Täterschutz einen derart hohen Stellenwert zugesteht...
Überhaupt: In Deutschland wird erschreckend viel toleriert: Da muss immer erst richtig was passieren, bis der Staat mal eingreift:
- Reichsbürger
- Salafisten / Hassprediger
- Sharia-Polizei
- und andere krude Elemente
Wenn dies alles durch das
"Recht der freien Meinungsäußerung" im Art. 5 GG
und den
Art. 4 GG: " Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet"
verfassungsrechtlich abgedeckt sein soll, wird es höchste Zeit, daß diese Artikel des GG aufgrund aktueller Entwicklungen überprüft werden...
Bürgerreporter:in:Eberhard Weber aus Laatzen |
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