Der Flohmarkt darf nicht sterben, Teil 2
noch besteht Hoffnung für den Flohmarkt
Mit Beschluss vom 21. April 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden:
"Gewerbliche Floh- und Trödelmärkte, bei denen nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig."
ein Urteil, das es zu respektieren gilt,
worüber ich berichtete
das war der Stand der Dinge im September 2017, und ich sagte zu, das Thema wieder aufzugreifen, wenn es etwas zu berichten gibt
und jetzt gibt es möglichweise einen kleinen Hoffnungsschimmer am politischen Horizont
denn in der Landeshauptstadt Hannover hat man sich sehr wohl Gedanken gemacht,
wie es ab 2018 weitergehen soll, in Sachen Sonntagsflohmarkt,
und zwar sehr engagiert, und ich sage das voller Respekt
zunächst einmal, es bleibt spannend, das ist schon mal gut,
und ich hoffe, ich kann in absehbarer Zeit etwas Positives berichten,
und "Hoffnung" ist mein dritter Vorname
Bürgerreporter:in:Gerd Szallies aus Laatzen |
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