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Bausparen, Teil 5 – staatliche Förderung

Wir hatten die staatliche Förderung mit drei nachträglich eingefügten Zeilen in unser Rechenblatt eingebaut. Diese Zeilen bekamen die Wertstellung „01.07.“ Sollten die Förderungen zu einem anderen Zeitpunkt fließen, wie wirkt sich das aus?
Zunächst, die zeitliche Abweichung kann maximal ein halbes Jahr sein. Zum andern kann die Höhe der einzelnen Förderung zwischen wenigen Euro und einem – je nach Einzelfall unterschiedlichen – Höchstwert schwanken. Der Einzelfall hängt, entsprechend den Förderbedingungen zum Beispiel vom Familienstand des Bausparers ab. Die Höhe ist aber in jedem Fall in mehrfacher Weise begrenzt, etwa nach der im Kalenderjahr erbrachten Sparleistung des Bausparers zum andern aber auch absolut. Die Förderungen können kumuliert werden. Ein vernünftiger Wert kann also nur für den Einzelfall bestimmt werden. Nehmen wir die Förderung mit 200 und den Zinssatz mit 1 Prozent (= 0,01) an, die maximale Zeitabweichung ist ein halbes Jahr (= 0,5), dann kann die Zinsabweichung gegenüber unseren Annahmen maximal (200 * 0,01 * 0,5 =) 1 sein. Diesen Fehler können wir daher mutig vergessen.
Es wäre möglich, wie in solchen Fällen üblich, drei Szenarien zu rechnen: keine Förderung, maximal mögliche Förderung, einen Mittelwert. Die Wirkung auf die Effektivverzinsung ist auch abhängig von der Bausparsumme, wieder wären drei Szenarien zu rechnen: die minimal erforderliche Bausparsumme, ein Maximalwert, ein Mittelwert. Dabei ist zu beachten, dass es theoretisch keinen Maximalwert der Bausparsumme gibt außer Unendlich. Daraus ergeben sich insgesamt bereits neun zu rechnende Szenarien.
Will der Bausparer diese Rechnungen als Entscheidungshilfe für den Abschluss des „richtigen“ Bausparvertrages nutzen, dann sind noch die anderen Elemente wie Kontoführungsgebühr, Zinssatz, Zuteilungssystem zur Bestimmung des Zuteilungszeitpunktes einzubeziehen. Und selbstverständlich die individuellen Zielsetzungen des Bausparers. Damit wächst die Menge der zu rechnenden Alternativen erheblich, ohne wirklich zu neuen Erkenntnissen zu kommen.
Der Bausparer, der Staatshilfen-Maximierung anstrebt, muss a) die Bausparsumme minimieren; b) die Einzahlungen auf das Ende des Kalenderjahres konzentrieren; c) den Bausparvertrag zum 01.12. abschließen.
Die erforderliche Mindestbausparsumme lässt sich recht einfach abschätzen, sie hängt ab von der durch die Förderung vorgeschriebenen Mindestlaufzeit des Vertrages, von dem Mindestsparbetrag zur Erlangung der Maximalförderung, vom Guthabenszinssatz.
Ein Beispiel mit – angenommenen! - Werten:
Mindestlaufzeit: 7 Jahre
Mindestsparbetrag: 700
erwartete Bausparzinsen im betrachteten Kalenderjahr: 10
Mindestens einzuzahlender Betrag: 690 (= 700 – 10)
Förderungsbetrag: 100
Aus diesen (Beispiel!)Zahlen ergibt sich, dass das Guthaben jährlich um rund (690 + 10 + 100 =) 800 wachsen wird. Das macht über 7 Jahre (7 * 800 =) 5.600. Mindestbausparsumme also 6.000!
Um die 7-Jahres-Laufzeit möglichst schnell zu erreichen, wird der Vertrag zum 01.12. abgeschlossen, denn das Abschlussjahr gilt für die Förderung als volles Jahr (selber prüfen!)

08.08.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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