Bankbetrug, Teil 8 – Bankvollmacht

Hier geht es um die Vollmacht, die ein Bankkunde (Kontoinhaber) einer dritten Person erteilt, damit diese über das Konto verfügen kann.
Die Bank hat für diesen Zweck Formulare und möchte gern, dass nur diese verwendet werden. Man sollte sich diese Vordrucke – auch und gerade das Kleingedruckte – genau durchlesen. Und man kann durchaus, das eine oder andere Recht aus dieser Vollmacht streichen, denn muss der Bevollmächtigte wirklich berechtigt sein, Kredite aufzunehmen? Muss der Bevollmächtigte Wertpapiergeschäfte machen, wenn man doch kein Depot hat?
Eine Vollmacht kann zeitlich begrenzt werden, diese Begrenzung sollte eindeutig durch die Angabe eines Kalenderdatums (notfalls mit Uhrzeit, wer es ganz genau macht: Weltzeit) definiert sein. Eine allgemeine Angabe („... so lange ich auf Reisen bin ...“) ist schlecht, weil nicht eindeutig.
Eine Bankvollmacht kann auf einzelne Handlungen, ein einzelnes Geschäft beschränkt sein („... berechtigt heute von meinem Konto einmalig 1000 Euro abzuheben ...“).
Eine Bankvollmacht sollte – als Vorsorgevollmacht gedacht – immer über den Tod hinaus gelten. Die Vorsorgevollmacht darf, gerade für diesen Fall gedacht, nicht mit einem einschränkenden Zusatz („... wenn ich nicht selbst in der Lage bin ...“) versehen sein, denn dann müsste der Bevollmächtigte immer erst beweisen, dass eben dieser Sonderfall eingetreten ist – und Banken können da sehr misstrauisch sein.
Die Banken fordern vom Bevollmächtigten eine Kopie des Personalausweises sowie eine Unterschriftsprobe auf der Vollmachtsurkunde. Eigentlich wollen die Banken auch, dass der Bevollmächtigte diese Unterschrift vor dem Mitarbeiter der Bank abgibt. Genauso die Kopie des Ausweises, die Bank will es lieber selber machen, als sich mit einer vom Bankkunden und Vollmachtgeber mitgebrachten Kopie abzufinden.
Die Bank verbummelt, vernichtet absichtlich, bisweilen erteilte Bankvollmachten, ohne dies dem Kontoinhaber mitzuteilen. Mein Rat: mindestens einmal im Jahr in der Bank nach allen existierenden Vollmachten fragen!
Die Bank mag Bankvollmachten älteren Datums nicht und verlangt nach Jahren eine neue. Dies vermutlich auch, weil auf der alten Vollmachtsurkunde noch Formulierungen stehen, die die Bank jetzt nicht mehr haben will.
Die Bankvollmacht auf den Vordrucken der Bank ist (bisher) kostenlos.
Man muss sich von der Vollmachtsurkunde selbst eine Kopie machen oder sie von der Bank ausdrücklich fordern – von allein kommt die Bank nicht auf diese eigentlich selbstverständliche Idee.

06.10.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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