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Bankbetrug, Teil 3 - Girokonto

Das Girokonto ist das zentrale Konto und der Bank liebstes Kind. Das Girokonto wird nach der Methode der Staffelrechnung von der Bank geführt.
Der Kontoinhaber (und eventuell von ihm beauftragte Personen) können sowohl bar als unbar über das Girokonto verfügen und das auch noch jeweils in vielen Variationen, alles selbstverständlich nur zum Wohle des Kunden, der es möglichst leicht und einfach haben soll. Stimmt ja sogar - zum Teil. Die wenigsten Kontoinhaber werden hier jede mögliche Variation kennen viel weniger nutzen, und wirklich gebraucht werden die wenigsten.
Diese vielen Möglichkeiten über ein Girokonto zu verfügen - es geht ja meist um Barabhebungen und vor allem um Abbuchungen – bieten selbstverständlich auch kriminellen Dritten viele Möglichkeiten an fremdes Geld zu kommen. Dies ist dann die Frage der Sicherheit und diese Sicherheitsfrage soll hier nicht weiter verfolgt werden. Nur soviel: die Bank bemüht sich, alle Verluste durch derartige Sicherheitsmängel auf den Kunden abzuschieben.
Warum also bietet die Bank all diese Möglichkeiten? Es geht nicht um das Wohl, den Vorteil des Kunden, es geht allein um den Vorteil der Bank!
Ein Kontoauszug sieht von heute, jetzt eben, zurück in die Vergangenheit, er zeigt, was gebucht worden ist. Viel interessanter aber ist, was demnächst gebucht werden wird. Der Kontoinhaber muss also eine vorausschauende Kontoführung betreiben, um Kontoüberziehungen zu vermeiden.
Da hat der Kontoinhaber gerade mit seiner Karte im Laden gezahlt – war das Geld noch auf seinem Konto oder ist er soeben ohne es zu wissen in einen Kredit gerutscht? Da hat der Kontoinhaber irgendwann einen Dauerauftrag gegeben, läuft der noch, wann wird der wieder ausgeführt? Da hat der Kontoinhaber eine Überweisung auf Termin gesetzt, sie wurde also weisungsgemäß nicht sofort ausgeführt, denn das geschieht ja erst am angegebenen Termin – hat das der Kontoinhaber, als er eben im Laden zahlte, noch bedacht? Da hat der Kontoinhaber irgendwann einem Einziehungsauftrag zugestimmt, wann wird die Abbuchung erfolgen, mit welchem Betrag?
Alle diese und viele vergleichbaren Fälle sind vom Kontoinhaber selbst initiiert und ausgelöst oder doch wenigstens genehmigt worden. Keine dieser Abbuchungen ist rechtswidrig und die Bank führt nur die ihr erteilten Aufträge aus.
Aber trotzdem. Die Bank verhält sich wie die Spinne in ihrem Netz: sie wartet, sie wartet darauf, dass sich der Kontoinhaber in der Vielzahl der Verfügungsmöglichkeiten verheddert, dass er den Überblick verliert. Denn entweder muss der Kontoinhaber so viel Guthaben (zinslos) auf seinem Girokonto halten, dass er es gar nicht ausgeben kann – und das ist der Bank sehr recht. Oder aber der Kontoinhaber wird früher oder später einmal mehr ausgeben, als er auf seinem Konto hat – und das gefällt der Bank noch mehr.
Die Bank gestattet „Kontoüberziehungen“ ganz allgemein. Nur selten wird ein Girokonto so geführt, dass es nie ins Minus abgleiten kann; das geht meist nur bei minderjährigen Kontoinhabern. Fragen Sie Ihre Bank! Also ein normales Girokonto kann formal einfach überzogen werden – und dann? Dann schlägt die freundliche Bank zu!
Das über ein Girokonto abgewickelte (Buch-)Geld ist immer echt. Bargeld, Geldscheine und Münzen, können gefälscht sein. Das mag man als Vorteil ansehen.
Aber Girokonten haben auch etliche Nachteile: die Kontenbewegungen sind nachvollziehbar. Die Banken müssen die Unterlagen mindestens sieben Jahre aufheben. Da gab es jenen Fall in den USA als unmittelbar vor einem Lokal sich eine Straftat (Raub, Mord?) ereignete. Aber keiner der zahlreichen Gäste wollte Zeuge gewesen sein, ja überhaupt zur fraglichen Zeit am Ort gewesen sein. Aus den Kassenabrechnungen der Kreditkarten mit Datum und Zeit wurden von der Polizei die nicht Zeuge-sein-wollenden ermittelt. Barzahlung hätte ihnen diesen Ärger erspart. Überhaupt die Polizei (und das Finanzamt, der Zoll, die Geheimdienste), die wollen immer alles ganz genau wissen, wer wann an wen warum wie viel Geld gezahlt hat – und ziehen daraus ihre mehr oder minder richtigen Schlüsse. Die USA verlangen Zugriff auf die internationalen Überweisungsdaten in Europa – und bekommen sie – angeblich zur Terrorismusbekämpfung (und zur Betriebsspionage?) Unsere Finanzämter, so habe ich gelesen, lassen keine bar bezahlten Handwerkerrechnungen mehr als Abzug bei der Einkommensteuer zu. Und Arbeitgeber vergleichen heimlich die Kontodaten ihrer Mitarbeiter (und deren Familienangehörigen!) mit denen ihrer Lieferanten, angeblich um kriminelle Verbindungen aufzudecken.
Girokonten sind eine begehrte Informationsquelle geworden, also überlege jeder, was er über sein Girokonto laufen lässt (oder neuerdings andere darüber laufen lassen).
Das Girokonto ist sehr geschwätzig. Jede Zahlung mit der Karte verrät, wann Sie wo bei wem etwas gezahlt (gekauft) haben. Den genauen Kaufzettel bekommt man aus den Unterlagen des Händlers, aber vieles steht ja auch bereits auf dem Überweisungsträger. Und oft genügt eben auch die einfache Tatsache einer Zahlung an sich. Muss ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es in Deutschland kein Bankgeheimnis gibt und auch nie gegeben hat?

18.09.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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