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Sterbehilfe – Moral - Geld

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat einen Rechtsanwalt freigesprochen, der einer Frau geraten hatte, „passive“ Sterbehilfe zu leisten.
Über die Moral – ich meine die echte, ehrliche – will ich nicht streiten. Aber über die falsche und die Hintergründe sehr wohl.
Angehörige in gerader Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet (Paragraph 1601 ff. BGB). Wenn also ein Unterhaltsverpflichteter Sterbehilfe für einen Unterhaltsberechtigten leistet, werden ihm sofort böse finanzielle Absichten unterstellt – Mord, der Staatsanwalt lässt grüßen.
Wie ist es aber mit den finanziellen Interessen anderer? Da ist im vorliegenden Fall das Heim, sonst ein Krankenhaus, das ein deutliches finanzielles Interesse daran hat, dass diese im Coma-Liegenden nicht weiter störenden, viel Geld bringenden (Gerätemedizin!) Patienten ihnen noch recht lange erhalten bleiben. Man wehrt sich also gegen ein Sterbenlassen – aber selbstverständlich mit anderen Argumenten (Mord, Ethik, keine schriftlichen Willenserklärungen des Patienten).
Dann sind da Ärzte. Welche finanziellen Interessen haben sie? Wird da irgendwo, irgendwie ein besonderes Honorar gezahlt? Lässt sich der „Fall“ in einem („Fach“-)Artikel („wissenschaftlich“) auswerten? Die Ärzte-Vertretung, der Marburger Bund, fordert das Primat der Ärzte, spricht von „eigenmächtigem Handeln von Angehörigen“. Und alles ohne jedes Eigeninteresse?
Dann gibt es da Versicherungen, Krankenversicherung, Pflegeversicherung haben sicher kein finanzielles Interesse an derartigen Patienten. Eine Lebensversicherung vielleicht schon (hängt vom Vertrag ab).
Am Tod oder Nicht-Tod haben viele sehr unterschiedliche Interessen. Eins ist allerdings sicher: ohne die heutige Apparatemedizin gäbe es diese Probleme nicht, und diese Apparatemedizin gibt es nur, weil daran andere finanzielle Interessen, Vorteile haben. Auch die Kirchen (Deutsche Bischofskonferenz) sollten besser schweigen und nicht von „ethischen Folgeproblemen“ reden. Welche Ethik war es denn, „Hexen“ zu verbrennen (60.000 oder 6.000.000, die Angaben schwanken, hexen konnte jedenfalls keine von ihnen, die letzte Hexenverbrennung in Deutschland war vor rund 250 Jahren), welche Ethik war es, anders Gläubige in den Kreuzzügen zu erschlagen, welche Ethik steckt hinter den gerade bekanntwerdenden Kindesmisshandlungen und Kindesschändungen? Und dann die Juristen, Richter!
Bindet diese Befürworter der künstlichen Lebenserhaltung doch mal für eine Woche ans Bett und lasst sie die so hilfreichen Werkzeuge an sich selbst ausprobieren, es dürfen aber auch gern vier Wochen oder ein halbes Jahr sein – vielleicht erkennen sie dann, wie dicht diese Behandlung „im Interesse des Patienten“ in Wahrheit nur eine moderne Art der Folter ist.

26.06.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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1 Kommentar

Wie eine rechtliche Regelung sein soll, wüsste ich selbst nicht.

Aber die Ansichten sollte man frei äußern dürfen.
Zumal man eh jeden Fall einzeln als Einzelfall betrachten muss.
Auch moralisch.

Und es kann die ggf. nicht erwünschte Lebensverlängerungstechnik schon aus einer (PEG-)Magensonde bestehen.

Heikles Thema. Auch schon bei OPs und nicht erst bei der Pflege.

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