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Nachgedacht: Märchen von Kindern

Als ich noch ein kleiner Junge war, las ich Märchen. Und da irgendwann auch kleine Jungen etwas größer werden, fand ich in den Märchen ein ungelöstes Problem: Wo kommen die Kinder her?
Ich las im einen Märchen: Und sie liebten sich und bekamen/hatten viele Kinder. Ganz klar: Liebe macht Kinder! Aber dann las ich in einem anderen Märchen: Und sie hasste ihn und er mochte sie auch nicht und sie bekam ein Kind. Ganz klar: Keine Liebe macht (auch) Kinder! Aber es kam noch viel schlimmer, denn im dritten Märchen stand: Und sie liebten sich so sehr und wünschten sich ein Kind, aber leider ging der Wunsch nicht in Erfüllung. Ganz klar: Große Liebe aber keine Kinder! Also irgendetwas stimmt mit dem Zusammenhang von Liebe und Kindern nicht.
Jahre später. Jetzt las ich Gesetze und ähnlich konfuse Texte. Das Thema beschäftigte mich weiter und ich schrieb ein Buch über Bevölkerungspolitik. Dort geht es (auch) um Kinder aber nicht um Liebe. Also: Sie heiraten und haben eine Heiratsurkunde und – Kinder? Manchmal – oder auch nicht. Und manchmal haben sie Kinder aber keine Heiratsurkunde. Politiker fördern die Ehe (zum Beispiel mit Ehegattensplitting) und behaupten, dadurch die Familie zu fördern.
Als studierter (Ein)Gebildeter noch etwas Statistik. Rund jede zweite Ehe wird in Deutschland geschieden – ungefähr zu gleichen Teilen auf Antrag des Mannes und der Frau. Eine über die Jahre steigende Anzahl der Kinder wird „unehelich“ geboren, so entstehen – ungewollt aber meist gewollt - „Alleinerziehende“. Und dann gibt es ehelich Geborene (ca. zehn Prozent), deren biologischer Vater aber nicht der (ahnungslose) Ehemann ist.
Und dank des Einfallsreichtums unserer Juristen gibt es einen ganzen Zoo an Vätern: den Ehemann als rechtlicher Vater, der die Vaterschaft (freiwillig) anerkennende und dem die Vaterschaft vom Gericht durch Urteil aufgedrücktem, es gibt Zahlväter, Pflegeväter, Adoptivväter. Und dann gibt es noch die, die ich gerade vergessen habe, wie Scheidungsväter und die, denen der Umgang mit ihren Kindern vom Gericht nur eingeschränkt erlaubt oder auch ganz verboten wird (Thema: Sorgerecht, Umgangsrecht). Übrigens: Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes und eine Pflicht der Eltern – Familiengerichte und Jugendämter sollten mal das Gesetz (BGB) lesen! Verzeihung meine lieben Juristen, fast hätte ich wie ihr den biologischen Vater vergessen – aber wer braucht den schon?
Kindermärchen sind Märchen von Kindern und - zum Nachdenken!

18.02.2012
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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