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Mindestlohn

Mindestlohn, für ganz Deutschland, einheitlich für alle? Haben wir doch schon lange!
Zunächst etwas, was viele vergessen: Mindestlohn ist aus der Sicht der Arbeitgeber ein Höchstlohn. Es wird also viele geben, die nur deswegen den Mindestlohn und nicht mehr bekommen, weil eben dieser Mindestlohn so (gesetzlich) festgesetzt ist. Das ist dasselbe, wie beim (gesetzlich) festgesetzten Höchstpreis, aus der Sicht der Anbieter ist der eben der Preis, der mindestens gefordert werden muss. Aber zurück zum Lohn.
Was gibt es für die Hartz-IV-Empfänger? So um 370 Euro. Falsch! Denn es gibt noch die Miete und ein paar andere Zuschüsse. Und dann gibt es freie Kranken- und Pflegeversicherung sowie ansteigende Anwartschaften bei der Rente. Und dann, sehr wichtig, noch Zuschläge für Familienangehörige.
Zählen wir einmal etwas zusammen. Die Miete ist örtlich (und individuell) unterschiedlich, nehmen wir als Mittelwert 400 Euro an. Die weiteren gängigen Zuschüsse sollen pauschal 50 Euro sein. Das ergibt (370+400+50=) 820 Euro. Der Anteil der Sozialversicherung (und eventuelle Einkommensteuer) ist rund 20 Prozent vom Brutto, macht als Brutto 1.025 Euro – für einen einzelnen. Verheiratete bekommen mehr als die 370 Euro und sind Kinder da, wird weiter erhöht.
Der vergleichbare „Arbeitslohn“ eines Hartz-IV-Empfängers liegt also bei mindestens 1.000 Euro vergleichbarem Monatsbruttolohn. Bei diesem Betrag beginnt übrigens so ungefähr die Einkommensteuerpflicht, selbst wenn alle möglichen Freibeträge ausgenutzt werden.
Wir rechnen weiter. Der 8-Stunden-Arbeitstag ergibt im Monat 168 Arbeitsstunden. Teilen wir also jene 1.025 Euro durch 168, das ergibt 6,10 Euro. Diese 6,10 Euro sind also bei den derzeitigen Verhältnissen der bundesweite Mindestlohn für – Nichtstun! Wer jedoch noch Familienzuschläge bekommt, landet hier sehr schnell bei 7, 8 oder noch mehr Euro pro Stunde.
Wer diese Sozialleistungen bekommt, mag für sich mal mit seinen Zahlen diese Rechnung durchführen. Viel Spaß – und einige Überraschungen sind sicher zu erwarten. Und vielleicht denkt mancher auch einmal über dieses Problem nach. - Schließlich heißt diese Rubrik doch „Gedanken“.

10.11.2011
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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MindestlohnHartz IV

3 Kommentare

> "Mindestlohn ist aus der Sicht der Arbeitgeber ein Höchstlohn. Es wird also viele geben, die nur deswegen den Mindestlohn und nicht mehr bekommen, weil eben dieser Mindestlohn so (gesetzlich) festgesetzt ist."

Nö, Mindestlohn ist eine Grenze nach unten und nicht nach oben.
Nach oben setzt der Arbeitgeber schon selbst Grenzen so gut es geht ;)

Na ja, nicht ganz.
Der Arbeitgeber hätte es am liebsten, wenn der Arbeiter noch Geld für das Arbeiten-dürfen bezahlte. (Früher: Lehrling musste für seine Arbeit ["Ausbildung"] den Lehrherrn bezahlen; Sprichwort: lass dir dein Lehrgeld zurückzahlen! kommt davon). Heute: Praktikum (ohne oder mit geringer Bezahlung); Volontär (fast ohne Bezahlung).

Der Arbeitgeber hat eine Preis-(Lohn-)vorstellung, sagen wir 2 Euro, nun gibt es einen gesetzlichen Mindeslohn von, sagen wir 8 Euro. Folglich ist dieser gesetzliche Mindestlohn der Höchstlohn, den er noch zu bezahlen bereit ist. Die Alternative ist, er schafft diesen Niedriglohn-Arbeitsplatz ab.

Aus der Sicht des Arbeitnehmers sieht die Sache so aus. Er will arbeiten, bekommt aber nur den gesetzlichen Mindestlohn angeboten. Jetzt kann er wählen: nimmt er dieses Angebot an, bekommt er den Mindestlohn. Nimmt er nicht an, bekommt er gar nichts - oder eben Hartz-IV. Wer unter seinem individuellen Hartz-IV arbeitet, handelt möglicherweise im Sinne der (angeblich!) auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Wirtschaftstheorie falsch.

Mindestlohn oder Höchstlohn ist lediglich eine Frage der Sichtweise, aus der sich dann aber unterschiedliche Handlungsweisen ergeben.
Hermann Müller

> "Der Arbeitgeber hat eine Preis-(Lohn-)vorstellung, sagen wir 2 Euro, nun gibt es einen gesetzlichen Mindeslohn von, sagen wir 8 Euro. Folglich ist dieser gesetzliche Mindestlohn der Höchstlohn, den er noch zu bezahlen bereit ist."

Nee, der Höchstlohn wird weiterhin der sein, auf den sich der Arbeitnehmer einlässt (oder einlassen muss als staatlicher Zwangsarbeiter).
Der wird auch weiterhin mal über dem gesetzl. ML liegen oder darunter (mit genügend Druck und Trickserei locker zu schaffen)

> "Die Alternative ist, er schafft diesen Niedriglohn-Arbeitsplatz ab."

Oder der Staat bezuschusst den ML notfalls (oft genug im Gespräch - und ausserdem längst Realität, wenn man sich die Aufstockerei betrachtet).

> "Der Arbeitgeber hätte es am liebsten, wenn der Arbeiter noch Geld für das Arbeiten-dürfen bezahlte."

Dieser Scherz ist so wahr, dass einem das Lachen im Halse stecken bleibt...

> "Wer unter seinem individuellen Hartz-IV arbeitet, handelt möglicherweise im Sinne der (angeblich!) auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Wirtschaftstheorie falsch."

*fiesgrins*

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