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Staatsschulden – wer schuldet?

Staatsschulden entstehen rein formal dadurch, dass die Verwaltung, immer vertreten durch den jeweils obersten Chef (Bürgermeister, Ministerpräsident, Bundeskanzler) im Haushaltsentwurf die Kreditaufnahme einplant und das jeweilige Parlament dem zustimmt. Schuldner ist immer rein formal-rechtlich die jeweilige Körperschaft – nie der einzelne Bürger – nur leider muss der einzelne Bürger alles bezahlen.
Aus dieser Überlegung: wer muss endlich zahlen? berechnen die Statistiker dann aus der Staatsschuld den auf jeden einzelnen Einwohner entfallenden Anteil. Formal-rechtlich ist das aber falsch. So kann auch kein Bürger seinen Anteil an den Staat als Tilgung überweisen und dann meinen, er sei jetzt schuldenfrei.
Das Parlament entscheidet auch nur über die (maximale) Höhe des aufzunehmenden Kredits insgesamt und pauschal. Die Verwaltung darf weniger Kredit aufnehmen. Aber die Verwaltung allein bestimmt (zusammen mit dem Markt) zu welchen Bedingungen der Kredit aufgenommen wird. Zu diesen Kreditbedingungen gehört insbesondere die Höhe der jeweiligen Anleihe, deren Laufzeit, Stückelung, Nominalzinssatz, die Zinstermine. Also alle technischen Einzelbedingungen.

11.12.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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