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Staatsschulden – und Inflation

Die Inflation greift alle Nominalwerte an, vom Girokonto, Sparbuch, Pfandbrief, Anleihe, Hypothek, Lebensversicherung bis zur Staatsschuld. Die Inflation hilft dem Schuldner und schadet dem Gläubiger. Der Staat als größter Schuldner im Land ist also begünstigt – und hat daher ein sehr zweifelhaftes Interesse an der Währungsstabilität.
Auch die Notenbank, jetzt EZB (Europäische Zentralbank) huldigt der Inflation. Zwei Prozent sind das jährliche Sollmaß. Die angeblich so stabile DM brachte es während ihrer rund fünfzig Lebensjahre auf einen Durchschnitt von 2,5 Prozent. - So weit die harten Fakten.
Die Inflationsrate muss von den nominalen Zinssätzen abgezogen werden, das Ergebnis ist die/der reale Zinslast/Zinsgewinn – je nach Sichtweise vom Standpunkt des Betrachters. Liegt die Inflationsrate bei zwei Prozent und der Nominalzinssatz bei drei Prozent, dann sind die vom Schuldner real zu tragenden Zinsen nur ein Prozent – dies ist dann auch der reale Zinsertrag des Gläubigers.
Liegt die Inflationsrate über dem nominalen Zinssatz, dann haben wir es mit einer negativen realen Verzinsung zu tun: der Gläubiger verliert real sein Kapital, der Schuldner gewinnt im gleichen Umfang.
Damit ist auch deutlich, dass die Behauptung, durch Inflation entschulde sich der Staat, so einfach für den Allgemeinfall nicht wahr ist. Damit es durch die Inflation zur spürbaren Entschuldung kommt, müssten die Inflationsraten deutlich über den Nominalzinssätzen liegen.
Da der Nominalzinssatz aber die Zins- und Inflationserwartungen der Gläubiger spiegelt, steigen bei steigender Inflationserwartung auch die Nominalzinssätze. Anders ausgedrückt: die Inflationsraten müssen deutlich schneller steigen als es die Gläubiger bei Hergabe ihrer Gelder erwartet haben. Praktisch bedeutet dies, es braucht für den Entschuldungseffekt eine schnell ansteigende (galoppierende) Inflation.
Derartige Inflationen führen aber zu einer völligen Umverteilung der Vermögen mit ziemlich sicher folgenden deutlichen Umwälzungen. Hier mag die Inflation von 1923 und die folgende (Welt-)Wirtschaftskrise und der Machtergreifung durch Hitler 1933 und dem wenige Jahre später folgenden Krieg 1939 bis 1945 ein mahnendes Beispiel sein (wenn diese Entwicklung auch nicht nur auf die Inflation zurück ging).
Ergebnis: die Inflation ist nicht wirklich ein brauchbares Mittel, um die Staatsschulden zu tilgen.

11.12.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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