Kirche, Kinder, Missbrauch, Misshandlung; Teil 5: Kirchen-interne Ermittlungen
Die (römisch-katholische) Kirche hat über tausend Jahre Erfahrungen mit allen möglichen (und unmöglichen) Ermittlungen, dass sie dabei immer den Vorteil eben dieser (römisch-katholischen) Kirche im Auge hatte und dabei auch buchstäblich über Leichen ging, ist auch bekannt. Und die (römisch-katholische) Kirche hat auch schon über noch längere Zeit Erfahrung darin, die „weltliche Macht“ für ihre Zwecke einzuspannen, sei es in der Ermittlung sei es – und weit öfter – in der Vollstreckung der von ihr gewollten und ferngesteuerten Urteile. Die (römisch-katholische) Kirche ist also erwiesenermaßen sehr wohl in der Lage, eigene Ermittlungen – auch sehr effizient – zu führen.
Hätte die (römisch-katholische) Kirche ein Interesse daran, die hier anstehenden Vorwürfe aufzuklären, sie hätte es jederzeit tun können. Aber es ist eine Sache, einen Sachverhalt richtig und wahr zu ermitteln, und eine ganz andere Sache, welche Schlüsse aus diesen Ermittlungen gezogen werden, insbesondere welche Maßnahmen notfalls gegen wen ergriffen werden. Also kurz: warum sollte die (römisch-katholische) Kirche mit so einer Sache an die Öffentlichkeit oder zum Staat gehen?
Wie verhält sich denn eben dieser Staat, wenn zum Beispiel ein Polizist einen unbeteiligten unschuldige Menschen erschossen hat? Oh ja, es gibt eine Untersuchung, aber nur, weil die Öffentlichkeit davon erfahren hat – aber gibt es eine Mordanklage, ein Gerichtsverfahren, eine Verurteilung und zu welchem Strafmaß?
Und wie ist es im privaten Bereich? Was ist das für ein Vater, der seinen Spross am Kragen packt und zur Polizei schleppt, weil der eine Scheibe eingeworfen hat?
Also gut, die (römisch-katholische) Kirche verhält sich wie ein guter Vater – und schützt ihre Diener. Aber was tut die gleiche für ihre Mitarbeiter in diesen Fällen so fürsorgliche (römisch-katholische) Kirche für die Opfer? Auf diese Frage sollte die (römisch-katholische) Kirche eine Antwort geben.
15.04.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen