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Fusionsgeheimnisse

Wir erinnern uns: Zu Ostern 2011 überraschte uns der Bürgermeister Rode mit einer Presseerklärung (Abdruck im Gandersheimer Kreisblatt am 26. April 2011), in der er Fusionsabsichten ankündigte. Zwei Wochen später die öffentliche Gemeinderatssitzung mit dem Beschluss, mit Einbeck, nicht jedoch sofort mit Bad Gandersheim, Fusionsverhandlungen aufzunehmen, selbstverständlich „Ergebnis offen“- Am 16. Mai 2011 plauderte dann der Ratsherr Huwald in einem Leserbrief im Gandersheimer Kreisblatt aus, dass interne Beratungen bereits seit dem 10. Februar 2011 geführt werden. Am 22. Mai 2011 konnte man in der Eule lesen, dass die SPD „die Bürger mitnehmen“ wolle. Ende Mai 2011 verkünden die Bürgermeister von Kreiensen und Einbeck gemeinsam, dass ein „Lenkungsausschuss“ gebildet sei, dessen zweite Sitzung am 7. Juli 2011 und dessen dritte Sitzung am 4. August 2011 sein werden, sowie, dass vier Arbeitsgruppen gebildet worden seien.
Am 14. Juli 2011, also eine Woche nach der Sitzung des Lenkungsausschusses am 7. Juli 2011, berichtet das Gandersheimer Kreisblatt über eine Pressekonferenz vom Vortag, die Rode zusammen mit den Vorsitzenden der drei Ratsfraktionen aber ohne Einbeck gegeben hatte. Wir erfahren: „Die Fusionsbestrebungen der Gemeinden Kreiensen mit der Stadt Einbeck sind auf einem guten Wege.“ Und weiter: die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses wird um zwei Wochen auf den 18. August 2011 verschoben – ohne Begründung, ein Zeichen für einen „guten Weg“? Man verhandele „auf gleicher Augenhöhe“ - sagt der Zwerg Kreiensen und Einbeck, nicht anwesend, schweigt vornehm.
Bürgerversammlungen soll es „Mitte August“ (in Greene, Billerbeck, Opperhausen) geben. Schauen wir ins Gesetz (NkomVG, Niedersächsisches Kummunalverfassungsgesetz, hier Paragraph 25 Absatz 4): „Vor jeder Gebietsänderung von Gemeinden oder gemeindefreien Gebieten durch Vereinbarung oder Gesetz sind deren Einwohnerinnen und Einwohner anzuhören.“ Die noch geltende NGO sagt in Paragraph 18 Absatz 4 das gleiche. Nur, wenn das Gesetz von „anhören“ spricht, dann interpretieren dies die Juristen so: der Bürger bekommt Gelegenheit irgendetwas zu reden, aber zu sagen hat er nichts. Niemand will oder muss ihm zuhören, niemand muss sich um das, was der Bürger da sagt, kümmern. Um es noch einmal zu sagen: Bei der Frage der Gemeindefusion hat der Bürger nichts zu sagen und schon gar kein Stimmrecht. Eine Bürgerbefragung, wie von der SPD angeregt, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die angekündigten Bürgerversammlungen sind also nur Theater.
Ernster ist Rodes Ankündigung: „auf die Ortsräte werde es eine deutliche Verlagerung von Verantwortung, Entscheidungen und damit auch der Ausstattung mit finanziellen Mitteln geben“. Das Gesetz ist hier sehr eindeutig und zwar schon seit vielen Jahren. NkomVG Paragraph 93 und 94 zählen viele Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte des Ortsrates auf. Und die Zuständigkeiten können durch die Hauptsatzung der Gemeinde sogar noch erweitert (aber nicht eingeschränkt!) werden (NkomVG Paragraph 93 Absatz 1 Satz 3). Zu den Finanzen heißt es im Absatz 2: „Dem Ortsrat oder dem Stadtbezirksrat sind die Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erledigung seiner Aufgabe erforderlich sind.“ Bisher wurden in Kreiensen den Ortsräten diese Mittel – rechtswidrig? - vorenthalten, die Ortsräte mussten bei der Gemeinde jeweils betteln gehen.
Wieso jetzt auf einmal diese Änderung? Sehr einfach, bestimmte Dörfer hatten bisher davon Vorteile, denn ihre Vertreter im Rat sorgten dafür, dass ihr Dorf aus dem großen Gemeindetopf bevorzugt versorgt wurde. Da deren Vertreter künftig nicht mehr dominant im Gemeinderat vertreten sein werden, sollen diese Dörfer jetzt schnell noch ihre Sonderzuteilungen bekommen, und damit das nicht so auffällt, bekommen die anderen kleinen Dörfer auch ein kleines Almosen ab. Bisher sind die Ortsbürgermeister und Ortsräte nicht eindeutig über die geplanten Änderungen unterrichtet worden, obwohl das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Auch das ist eine gezielte Benachteiligung der kleinen habenichts-Dörfer, denn die bevorzugten Dörfer haben einen Fraktionschef im Rat und dem Lenkungsausschuss und sind damit an der Quelle der Informationen und Entscheidungen.
Die Fusion ist für den 1. Januar 2013 geplant. Für den Gemeinderat wird gesagt: „Im Falle einer Fusion ständen dann 2013 Neuwahlen an.“ Auf Nachfrage konnte aber niemand dafür eine Rechtsgrundlage angeben, denn im NKomVG ist dazu nichts gesagt. Wenn sich allerdings, wie auch immer, der Gemeinderat auflöst, dann sind nach NkomVG Paragraph 91 Absatz 7 auch die Ortsräte aufgelöst. Hier wäre es wohl an der Zeit den Bürgern und Ortsräten verbindlich die Sachlage darzustellen – möglichst noch vor der Kommunalwahl am 11. September 2011.
Auf www.einbeck.de kann man eine Mitteilung vom 18 Juli 2011 lesen, und ruft man in der Einbecker Verwaltung an, dann klingt es von dort, trotz der auffallenden Zurückhaltung, doch alles etwas anders. Die Geheimniskrämerei lässt den Verdacht aufkommen, dass es wieder einmal mehr um privat-egoistische Vorteile als um das Wohl der Gemeinde und deren Bürger geht. Eine bessere Öffentlichkeitsarbeit ist erforderlich.

10.08.2011
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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