Energieverbraucher rufen Brüssel zu Hilfe
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat 2007 in Brüssel eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die deutsche Regierung ignoriert zentrale Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Energieverbrauchern.
Die EU-Kommission startete nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 25 EU-Länder wegen schlechter Umsetzung der EU-Gemeinschaftsvorschriften zur Energiemarktöffnung. Die Staaten hätten die Reformen bis 2007 national umsetzen müssen, hieß es. Dies sei in vielen Staaten nur mangelhaft erfolgt.
In Deutschland fehlten Angaben der Energiekonzerne bei der Gas- und Stromversorgung zu vorhandenen Kapazitäten. Es gebe außerdem kein Schiedsverfahren, mit dem Verbraucher Rechte durchsetzen könnten.
Deutschland habe es zudem versäumt, für Verstöße von Energiekonzernen gegen EU-Recht Strafzahlungen einzuführen. Die von der EU ermittelten Verstöße betreffen das zweite Gesetzespaket von 2003.
Benstandeste Punkte:
Recht auf verständliche und angemessene Strompreise
Die EU-Richtlinie verpflichtet zur Stromversorgung zu angemessenen, leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten Preisen. Derartige Verpflichtungen lassen sich im deutschen Energierecht jedoch nicht finden. Der verwirrende Tarifwildwuchs und die unangemessen hohen Preise zeigen die Notwendigkeit einer derartigen Regelung gerade in Deutschland.
Schadenshaftung bei Versorgungsstörungen
Die Richtlinie 93/13/EWG verbietet eine Einschränkung der gesetzlichen Haftung von Gewerbetreibenden. Für die Strom- und Gasversorger wurde die Haftung für die Schäden durch Versorgungsstörungen jedoch durch Bagatellgrenzen und Haftungsobergrenzen je Schadensfall eingeschränkt. Mit dem EU-Recht ist das nicht vereinbar.
Eigenerzeugung
Die in Deutschland geltenden Regelungen für die Berechnung der Netzentgelte diskriminieren die örtliche Vermarktung von dezentral von Verbrauchern erzeugtem Strom.....