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Energieausweis

Ab Juli 2008 ist für Wohngebäude ein Energieausweis erforderlich

Dieses Datum ist für Hausbesitzer wichtig. Wollen Sie eine Wohnung neu vermieten oder ein Haus verkaufen, kann der Mieter bzw. Käufer auf der Vorlage eines Energieausweises bestehen.

Es gibt zwei Arten vom Energieausweis (oft auch als Energiepass bezeichnet):
Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.

Der verbrauchsorientierte Ausweis sagt etwas über den Energieverbrauch der letzten Jahre aus. Die Information ist für den Mieter oder Käufer aber nicht sehr hilfreich wie folgende Beispiele zeigen:
Der bisherige Bewohner verbringt die kalte Jahreszeit nicht zu Hause sondern im Ausland. Er kann die Wohnungstemperatur stark herunterfahren, so dass die Heizkostenrechnung i. a. niedrig ist..
Ähnlich ist es bei einem sehr sparsamen Bewohner, der nicht mehr als 18 Grad im Winter heizt.
In beiden Fällen sagt das aber nichts über den Aufwand eines Bewohners aus, der im Winter zu Hause bleibt und normal heizt. Das bedeutet, eine Aussage über den Wärmebedarf liegt im verbrauchsorientierten Ausweis nicht vor. Die Empfehlungen für Verbesserungen sind häufig pauschale Formulierungen.

Der bedarfsorientierte Ausweis informiert darüber, wie sich das Gebäude wärmetechnisch verhält. Der Ausweis enthält Angaben, wieviel Wärme durch die Gebäudehülle (Mauern, Fenster, Decken, Dach etc.) dringt, wie gut die Heizung arbeitet und wie das Gebäude im Verhältnis zu anderen Gebäuden positioniert ist, ähnlich den Energiesparklassen bei elektrischen Geräten wie Kühlschrank, Waschmaschine usw.
Die Ermittlung der dafür notwendigen Daten basiert auf einem für alle Gebäude gleichen Berechnungsschema und liefert somit ein objektives Ergebnis über den energetischen Zustand des Gebäudes.
Zusätzlich enthält der bedarfsorientierte Energieausweise, Hinweise über wärmetechnisch sinnvolle und wirtschaftliche Verbesserungen zum Energiesparen.

Energieausweise dürfen nur von Energieberatern ausgestellt werden, die von der Deutschen Energie-Agentur (DENA) zugelassen sind. Sie sind über das Internet einfach zu ermitteln.

Im Zusammenhang mit Energieausweisen fällt häufig der Begriff „Energieberatung“.
Eine Energieberatung ist dann sinnvoll, wenn eine Sanierung im Haus ansteht: Die Heizung ist z. B. schon sehr alt und verbraucht viel Brennstoff, Fenster oder Dach müssen erneuert werden oder der Hauseigentümer denkt an eine Wärmeisolation für Wände und Decken.
Hier lohnt es sich, vorher eine gründliche Analyse des energetischen Gebäudezustandes durchführen und die Schwachstellen fachmännisch ermitteln zu lassen. Die Kosten dafür sind abhängig von der Gebäudegröße und Anzahl der Wohneinheiten. Der Aufwand amortisiert sich durch die erreichten Ergebnisse schnell.

Die Kosten für Energieausweise und Energieberatung sind abhängig von der Größe des Gebäudes und der Qualität der Aussagen.
Einen verbrauchsorientierten Energieausweis erhält man schon für unter 50 €, zum Teil über das Internet.
Der bedarfsorientierte Ausweis ist in der Datenerhebung und Berechnung erheblich aufwändiger und liegt z. B. für Ein- und Zweifamilienhäuser im dreistelligen €-Bereich.
Eine Energieberatung, die auch Wirtschaftsbetrachtungen in Form von Prognosen und Schaubildern enthält, liegt über den Kosten der Energiepässe. Die Aufwendungen sind abhängig vom Gebäudezustand, Gebäudealter und Gebäudegröße. Energieberatungen werden vom Staat gefördert.

  • Wärmedämmung ist sinnvoll um Heizkosten zu sparen.
  • Foto: Rainer Sturm PIXELIO
  • hochgeladen von Juan Carlos Oliver-Vollmer
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3 Kommentare

Schade, daß nicht mal ein Energieberater sich die Enev 2008 durchliest und dann am schluss weiß, wer Ausstellungsberechtigt ist!

Man muß NICHT in der Dena eingetragen sein...

Beste Grüsse

DIe EnEv 2007 hatte ich mir nicht nur durchgelesen, sondern auch, was für mich noch wichtiger ist, durchgearbeitet. Die "Enev 2008" kenne ich (noch?) nicht. Haben Sie mir einen Tipp, wo ich Sie finden kann?

Oben haben Sie recht, es hat nicht "muss", es hat "sollte" geschrieben werden sollen. War mein Fehler - aber welchen Grund kann ein Ausstellungsberechtigter haben, sich nicht bei der Dena zu registrieren? Sie prüft nach, ob ein Kandidat die geforderte Ausbildung besitzt . Danach wird er gelistet. Ein Interessent hat damit die Sicherheit, dass der Energieberater auch wirklich ausstellungsberechtigt ist.

Übrigens ist der Begriff "Energieberater" mit keinen Auflagen verbunden. Aussteller von Energieausweisen müssen dagegen ihre Kenntnisse in genau vorgeschriebenen Ausbildungsgängen (i. d. R. mit Abschlussprüfungen) nachweisen.

Kein Problem Herr Schiroky, wollte Sie nur darauf hinweisen und evtl. auch interessierte Leser...
Ich gebe Ihnen recht, daß die Dena wohl eine der wenigen Listen führt mit kontrollierten Ausstellungsberechtigten, ich selber bin bei der Bafa gemeldet als Energieberater, aber bis die die Listen updaten dauert das immer eine Weile. Die Dena ist im Angriff (überprüfung 6 Wochen)
Enev 2008 hatte ich im Energieberaterseminar vor wenigen Wochen, zumindest auszugsweise.

In dem Sinne, beste grüsse

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