Riester-Geld fürs Eigenheim
Die Koalition scheint kurz vor einer Einigung für die Förderung von Wohneigentum mit Riester-Zuschüssen zu stehen. Wie so gefördertes Eigentum im Rahmen von Harzt IV behandelt wird, muss eindeutig geklärt werden.
Nur Inhaber selbstgenutzter Wohnungen und Häuser können in den Genuss der Förderung kommen. Dabei denkt man an Zuschüsse für die Tilgungsraten oder an eine Steuergutschrift. Jeder könne diese Förderung bekommen, unabhängig vom Einkommen.
Warum wird als Alternative zum Zuschuss an eine Steuergutschrift gedacht? Dies begünstigt wieder die Besserverdienenden, bzw. benachteiligt jene, die mit jedem Cent rechnen müssen. Ist das gerecht? Gerechtigkeit wird nicht in Prozentzahlen ausgedrückt, sondern in Euro und Cent. Jeder soll das gleiche bekommen. Auch der, der es eigentlich gar nicht braucht. Und schon gar nicht soll er mehr bekommen, als jemand, der es dringend braucht.
Eigenheime in angemessener Größe zählen beim Bezug von Harzt IV nicht als Vermögen. Aber was versteht man unter angemessener Größe? Ist eine Eigentumswohnung mit 100 qm für eine Person angemessen? Gerichte haben bisher unterschiedlich geurteilt. Im ungüngstigsten Fall würde diese mit Riester-Zuschüssen geförderte Wohnung erst verwertet werden müssen, bevor Arbeitslosengeld II bewilligt wird. Unter diesen Umständen wäre die Riesterförderung pfutsch und der Staat hätte sich sein Geld wieder zurückgeholt.
Der beste Rat ist auch hier: Bevor man sich für diese Variante entscheidet, so sie denn kommt, sollte man sich gründlich informieren. Auch über Möglichkeiten, mit denen niemand rechnen kann und will.
Bürgerreporter:in:Brigitte John aus Königsbrunn |
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