GEZ - Der Rundfunkbeitrag kommt - und einige müssen AKTIV werden!

Der neue Rundfunkbeitrag bringt klare Regeln. Ab 2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag.

Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr.
Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Sie zahlen ab 2013 genauso viel oder weniger als vorher.

ABER: In welchen Fällen muss ich als Bürger AKTIV werden?

Wer durch das neue Beitragsmodell entlastet wird und künftig weniger zahlt, muss die Änderung mitteilen. Das gilt für diejenigen, die heute Rundfunkgebühren zahlen, aber künftig nicht den Rundfunkbeitrag für die Wohnung entrichten werden, sondern ein anderer Bewohner. Dies betrifft z. B. nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften sowie Familien mit erwachsenen Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen.

Änderungen teilen sie der GEZ, 50439 Köln mit, die die Informationen im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zusammenstellt. Dabei geben sie ihre Teilnehmernummer an, bei einer Abmeldung auch den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers.

Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung

Künftig beteiligen sich auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit folgt der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.

mehr dazu unter: http://www.rundfunkbeitrag.de

Bürgerreporter:in:

Beate Rühmann aus Burgdorf

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