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Justiz schwenkt um: Zwei Autoraser (19-jährige Radfahrerin vorsätzlich getötet) müssen doch - etwas - ins Gefängnis

Ohne Bewährung.

Bewährung entfällt:
Bei einem illegalen Autorennen wird eine Radfahrerin vorsätzlich(!) getötet: Die beiden Raser werden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Dem Bundesgerichtshof reicht das nicht.

"Harte"(?) Strafen für vorsätzliche Tötung:
Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden.
Außerdem habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt hätten.

Die geänderten "harten" Strafen:
- zwei Jahre Gefängnis (Bewährung ist entfallen), 
- ein 3/4 Jahr Gefängnis (Bewährrung ist entfallen).

Kommentare:
1. BGH-Urteil:
Ein gefährliches Urteil des BGH:
Gerichte sollen nach dem "allgemeinen Rechtsempfinden" urteilen?
Eigentlich sollen sie wohl nach "bestehendem Recht" urteilen!
2. Landgericht-Urteil:
Köln urteilt: Vorsätzliche(!) Tötung wird hier mit zwei Jahren Gefängnis bestraft. Jedoch sagt das Gesetz:

Der Tatbestand ist in § 212 StGB enthalten:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Frage:
Wieso urteilt das Landgericht Köln dann immer noch mit nur zwei Jahren?

Resumee:
Auch DAS NEUE Urteil liegt unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von mindestens fünf Jahren: Es wirkt damit keinesfalls als zukünftiger Schutz vor Rasern, die "vorsätzlich" töten.

Details:
http://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitae...

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3 Kommentare

Soweit ich weiß, wurde denen ja auch kein abgesprochenes Rennen nachgewiesen (was es wohl auch nicht war, da es tagsüber im Alltagsverkehr passierte mit eher normalrasertypischer Geschwindigkeit (ca. 95))

Deshalb wohl auch so mild, weil normale Alltagsraser eh gestreichelt werden (so man überhaupt mal misst)

Verkehrsdelikte:
„Durchgebolzt wie ein Affe“

Die Unterschiede in der Rechtsprechung zeigt auch dieser Fall:

80 km/h zu schnell gefahren, und mehr:
Schweiz:
- 30 Monate Haft, davon 18 auf Bewährung,
Deutschland:
- Ordnungswidrigkeit.
- Keine Möglichkeit, die Gefängnisstrafe durchzusetzen.
- Also: Gar keine Bestrafung dieses Rasers in Deutschland.

Da die in der Schweiz verhängte Gefängnisstrafe in Deutschland nicht vollstreckt wird, gibt es zur Zeit in Deutschland auch gar keine andere Strafe für den Täter mit diesem Tatbestand, laut Staatsanwalt Schweiz:

"Im Gotthard-Straßentunnel habe der Mann das Leben von anderen Verkehrsteilnehmern durch mindestens zehn riskante Überholmanöver aufs Spiel gesetzt, wie die Ankläger berichteten. Außerdem sei er mit 200 Stundenkilometern über die Autobahn gerast. Das Tempolimit in der Schweiz liegt bei 120."

Die Details:
https://www.focus.de/auto/news/ditzingen-nach-urte...

In diesem Fall kann der deutsche Staatsanwalt noch Berufung einlegen: Mal schauen.

> "Die Unterschiede in der Rechtsprechung"

Sind beschämend für uns!

Wenn man seinen Hund im Wald nicht anleint, muss man 5000 Euro zahlen... dafür kann man mehrmals in der 30-Zone vorm Kindergarten mit 100 rasen...

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