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Für den Fall des Falles:
Unternehmervollmacht als Entlastung von Familie, Angestellten und Geschäftspartner!

Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vorsorgevollmacht, 85 Prozent keine Patientenverfügung. Bei Handwerkern und Unternehmern sieht das noch düsterer aus: Kaum ein Selbstständiger verfügt über eine Unternehmervollmacht, die regeln würde, wer bei seinem Ausfall entscheiden darf.
Was die meisten nicht wissen: Im Betreuungsfall werden nicht automatisch die Familienangehörigen zu Vertretern – das gilt für den privaten Bereich wie für das Geschäftsleben gleichermaßen.
„Sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob in diese Vollmacht auch eine Unternehmervollmacht integriert ist, die den geschäftlichen Bereich abdeckt.“ So der gut gemeinte Ratschlag von Fachreferent Uwe Rennschmied. Dies an die interessierten Teilnehmer*innen des30-minütigen Kompakt-Webinars am gestrigen Donnerstag, welches kostenfrei über das Versicherungsbüro Herb e. K. in Kempten angeboten wurde. „Um die Bestellung eines meist fachfremden Betreuers zu verhindern gibt sehr zeitsparende Lösungen. Kontaktieren Sie uns als zertifizierter Risikoberater“ so Jürgen Herb, Fachmann für den Mittelstand (IHK Köln).

Übrigens: Einen 2. Veranstaltungstermin zum gleichen Thema gibt es am Donnerstag, 07.12.2023 09:00 - 09:45 Uhr
Kostenfreie Teilnahme unter https://sicherbesser.juradirekt.com/de/veranstaltungskalender/238321
Es lohnt sich dabei zu sein!

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