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Offener Brief an die Abgeordnete, Landkreis Günzburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wende mich an Sie mit der Bitte, mir zu helfen.
In Ihrer politischen Funktion haben Sie die Möglichkeit, einige Rechtswidrige Gesetzes-Auslegungen zu ändern
und zu verhindern, bzw. dagegen einzuwirken.

# Es geht um Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes.
# Es geht um Vertrags- und Vertrauensschutz.
# Es geht um Rechtsbeugung.
# Es geht um arglistige Täuschung.

Nach Artikel 20 / Grund-Gesetz Abs. 3
„Die Gesetzgebung ist an die Verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung,
ist an Gesetz und Recht gebunden.“

…wenn diese Aussagen des Grundgesetzes nicht eingehalten werden, siehe meine oben genannten 4 Gründe,
an wen soll ich mich als Bürger wenden?

…wenn Landessozialgerichte, Bundessozialgerichte die oben genannten Gründe nicht berücksichtigen,
an wen soll ich mich wenden?

…wenn Bundespolitiker, Petitionsausschüsse, Verfassungs Organe die oben genannten Gründe nicht
berücksichtigen, an wen soll ich mich wenden?

Ich gehe zur Basis, zu den gewählten „Volksvertretern“ und Personen, von denen ich glaube, dass sie „den Bürger“ erkennen, dass sie den Bürger noch „wahrnehmen“, und sich mit ihm identifizieren.
Um was geht es konkret?

Es geht um den Vertrauensverlust von mehr als 8 Millionen Bürger dieses Landes.


Die Neufassung des Gesundheit Modernisierung Gesetzes /GMG, ab 2004, bewirkte eine Klageflut seit mehr als 10 Jahren, aufgrund der Missachtung der oben genannten 4 Gründe, eine Klageflut, die kein Ende nimmt.
Ausgangslage.
Die 3. Säule der Altersvorsorge, die private Kapitalversicherung, von der Politik beworben und unterstützt.
Neben der Rente und der Betrieblichen Altersvorsorge, sollte der Bürger zusätzlich eine private Altersvorsorge durch eine Direktversicherung aufbauen. Nach der Auszahlung von den Kapital-Versicherungs-Leistungen, die aus den bereits verbeitragten Einkommen geleistet wurden, wird dieses, deren Eigentum, nochmals gesetzeswidrig mit doppelten Sozialabgaben (AG + AN Anteil) durch die gesetzl.- Krankenkassen verbeitragt.

Begründung:

Direktversicherungen gemäß vorgenannter Einordnung wurden jedoch nicht als
Leistungen/Renten einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, sondern als Kapital-Lebensversicherungen, zu denen der Arbeitgeber einerseits keine Beiträge leistete und andererseits auch keine Haftung übernahm.
Damit ist die von den gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01.01.2004 praktizierte, generelle Verbeitragung aller Kapitalzahlungen von Direktversicherungen (ohne Prüfung des jeweiligenSachverhalts) nicht Gesetzes konform.
Wohlgemerkt: Wir sprechen in Verbindung mit Direktversicherungen von „Kapitalzahlungen“! durch ein Versicherungsunternehmen (3. Säule /private Vorsorge)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu Artikel 20:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

PS: … muss man zu undemokratischen Parteien oder zu undemokratischen Mittel greifen, um in der BRD Recht zu bekommen? Nein das wollen wir nicht…aber die Politik und deren Lobby zündeln schon zu lange mit dem Feuer, und merken nicht, dass die Lunte schon brennt…

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