WINDRÄDER-Kampf eskaliert & erste RODUNG gestoppt – Naturschützer setzen vor allem auf den ROTMILAN am Windrad-Groteske-Standort bei Holzhausen
Auf dem Hilsberg sind an zwei von drei vorzeitig genehmigten Windrad-Standorten die ersten Bäume gefällt worden. An einem dritten Standort mit der Nummer WEA 2 hat das Verwaltungsgericht Gießen dies vorläufig untersagt. Die Arbeiten mussten danach am Mittwoch 14/3/12 komplett eingestellt werden. Der Grund: Der NABU ist sofort vor den Verwaltungs-Gerichtshof in Kassel gezogen. Das hat aufschiebende Wirkung bezüglich einer Entscheidung; sie werde vom VGH Kassel heute erwartet.
SKURRIL:
Komisch – verzerrt – sonderbar - als erstes fielen am Morgen des Mittwoch Buchen nahe des Standorts, an dem später Windrad Nummer 1 aufgestellt werden soll. "Wir werden heute so lange weiterarbeiten, wie es geht", sagte Endbachs Bauamtsleiter Thomas REUTER. Sobald die erste Teilfläche frei sei, wolle Bad Endbach am Standort 5 weiter fällen: Das sei allerdings alles KEINE "Rodung", so betonte er, "wir graben ja keine Wurzeln aus, sondern sägen nur die Stämme um". Bei der sog. Stock- oder Wurzelrodung werden zuerst die Bäume gefällt und im Anschluss die Baumstümpfe gerodet. Will Bad Endbach den Wald – um wkas zu installieren - etwa NICHT ausrotten ???
RODUNG – was ist das?
Googelt man RODUNG, heißt es:
Bei der Rodung (von „roden“, „reuten“) werden Gehölze, also Bäume und Sträucher, mitsamt ihrer Wurzeln dauerhaft entfernt. Sprachlich verwandt ist das Wort „ausrotten“. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist, die Wald- oder Buschvegetation zu beseitigen, um den Boden einer anderen Nutzung (Weidefläche, Ackerbau, Siedlungsbau, Verkehrswegebau) zuführen zu können.
Man unterscheidet sprachlich zwischen Wald- oder Baumrodung, bei der die Bäume samt Stock in einem Arbeitsdurchgang gerodet werden, und der Stock- oder Wurzelrodung, bei der zuerst die Bäume gefällt und im Anschluss die Baumstümpfe gerodet werden.
Kleinere Rodungsflächen werden häufiger auch als Rodungsinseln (isoliert gelegene waldfreie Flächen) bezeichnet. (Quelle & mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Rodung.)
"Der Harvester, der eigentlich eingesetzt werden sollte, ist leider defekt", erklärte Reuter den Presseleuten vor Ort: Deswegen mussten die Bäume gestern per Hand und mit der Motorsäge eingeschlagen werden. Rückendeckung bekam Bad Endbach auf dem Hilsberg von der POLIZEI - die war mit mehreren Beamten vor Ort, achtete darauf, dass es mit GEGNERN (BI, Holzhäusern, Steinperfern) zu keinen Zwischenfällen kam.
"Bisher ist aber alles sehr friedlich verlaufen", berichtete Einsatzleiter Detlef Reckewell gegen Mittag – siehe Heimatpresse in http://www.mittelhessen.de/lokales/top_news_aus_re...
Die Bürger seien natürlich enttäuscht, "aber das ist ja auch verständlich", erklärte er.
Betont wird:
Allerdings erhoben die Anwesenden erneut Kritik am Vorgehen der Gemeinde Bad Endbach - vor allem hinsichtlich des Naturschutzes. So bemängelten Anwesende - lediglich ein von der Gemeinde bestellter Biologe die Baumfällarbeiten begleite die „Fällarbeiten“ ohne Baumstumpfrodung.
Dem Vertreter der staatlichen Vogelschutzwarte, Erich SÄNGER sei der Zutritt verwehrt worden, kritisierte ein Holzhäuser. Auch Sänger selbst zeigte sich verärgert über die Baumfällarbeiten und kündigte rechtliche Schritte an.
In dem betroffenen Bereich seien sowohl Fledermäuse, als auch verschiedene Vogelarten wie etwa der Rotmilan nachgewiesen. Indem die Bäume nun einfach gefällt würden, verstoße Bad Endbach gegen Naturschutzrichtlinien. Das werde er auf jeden Fall nach Brüssel melden, sagte Sänger.
Naturschutzrechtliche Bedenken waren es, die das Verwaltungsgericht Gießen am Mittwochabend dazu veranlasst hat, eine „Rodung“ – Bereich der Windenergieanlage 2 - zu untersagen. An den Standorten 1 und 5 lägen hingegen die Voraussetzungen für ein Verbot nicht vor.
Der Kläger - NABU-Landesverband Hessen – sah das anders
NABU reichte gestern vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel Beschwerde gegen das Urteil ein. Ziel des NABU sei es:
Der VGH soll die Rodungsarbeiten auf dem Hilsberg KOMPLETT stoppen, bis geklärt ist, ob dort zum Beispiel der ROTMILAN brütet. Dieser NABU-Antrag hat - anders als der vor dem Verwaltungsgericht Gießen - für alle Windrad-Standorte "aufschiebende Wirkung". Das heißt im Klartext:
Bis der VGH nicht entschieden hat, darf die Gemeinde Bad Endbach die Vorbereitungen zum Windrad-Bau nicht fortführen.
WICHTIG:
Ob die naturschutzrechtlichen Bedenken des NABU die Standorte 1 und 5 komplett hinfällig werden lassen, wird sich HEUTE entscheiden: Dabei setzen die Naturschützer vor allem auf den ROTMILAN. Es gibt eidesstattliche Versicherungen von Vogelkundlern, dass das bedrohte Tier auf dem Hilsberg brüte. Dass gerade der Rotmilan – siehe BILDERstrecke werner hahn – letztlich ausschlaggebend sein könne, erklärte gestern auch der NABU-Landesgeschäftsführer Hartmut MAI bei einem Besuch bei der Holzhäuser Bürgerinitiative.
Der Bad Endbacher Bauamtsleiter Reuter erklärte:
"Wir warten nun die Entscheidung ab. Je nachdem, wie sie ausfällt, nehmen wir einen neuen Anlauf". Die Bad Endbacher dränge die Zeit. Sie dürfen NACH dem 20. März - also dem kommenden Dienstag - aus Naturschutz-Gründen KEINE BÄUME MEHR FÄLLEN!
OP berichtet: http://www.op-marburg.de/Lokales/Hinterland/Baumfa...
Regierungspräsident Dr. Lars WITTECK billige den Windkraftgegnern alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu, die vom RP Gießen getroffene ... Entscheidung, wonach die Gemeinde Bad Endbach zunächst an den Standorten eins und fünf mit dem Roden der Bäume beginnen darf, prüfen zu lassen.“ So beginnt eine gestern von der OP erbetene Stellungnahme.
Nur um eine MEDIATION überhaupt zu ermöglichen, gestattete das RP eine Ausnahmegenehmigung für Rodungen bis zum 20. März. Dies sei der LETZTMÖGLICHE Zeitpunkt für ein Fällen der Bäume im Frühjahr. Darüber seien beim letzten Mediations-Termin mit BOHL (MR, CDU) auch die Bürgerinitiative und der Nabu informiert worden, um ein Scheitern des vorzeitigen Baubeginns aller Windräder des Mediationsergebnisses zu verhindern.
Im Naturschutzgesetz sei eine Rodung bis spätestens 1. März (!) vorgesehen. Ein späteres Fällen der Bäume – etwa nach der Äußerungsfrist der Bürgerinitiative – sei mit den gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar.
Man sei „froh, dass das Verwaltungsgericht Gießen die Rechtsauffassung des RP in weiten Teilen bestätigt habe und gehe davon aus, dass es bis zum 20. März eine Entscheidung über den 3. Standort geben wird“ (so OP): Für eine Entscheidung dazu fehlten dem Verwaltungsgericht lediglich einige Unterlagen.
STATSANWALTschaft eingeschaltet:
Die STAATSANWALTSCHAFT muss sich mit den ROTMILAN-Brutvorbereitungen auch jetzt befassen: Das Brutgeschäft sei vorsätzlich gefährdet – so ein Holzhäuser an den Staatsanwalt MR (Kritik an WITTECK HA vom 16.3. S. 17).
INFO ROTMILAN
Der Rotmilan (Milvus milvus), auch Roter Milan, Gabelweihe oder Königsweihe genannt, ist eine etwa mäusebussardgroße Greifvogelart aus der Familie der Habichtartigen (Accipitridae). Zu erkennen im Segelflug am deutlich gegabelten Schwanz. Naher Verwandter: der geringfügig kleinere SCHWARZMILAN (Milvus migrans) – Kennzeichen: Schwanz weniger tief gegabelt. Seltener als der ROTMILAN.
Segelnden MILANEN zuzusehen ist auch ein ästhetisches Vergnügen – „König im Reich der Lüfte“ … (Mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Rotmilan )
Siehe BILDER in – diese SOLLTEN SICH BAD ENDBACHER ANSEHEN !!! :
http://www.google.de/search?q=rotmilan&hl=de&prmd=...
Balzflüge gibt es im Bereich HILSBERG wka Standort 4: auch ein frischer Horst sei dort gefunden worden. So der Vogelschutzbeauftragte im HA. Es ist nach § 44.2 Bundesnaturschutzgesetz VERBOTEN, Milane während der Fortpflanzungszeit, Aufzucht, Mauser, Überwinterung und Wanderung
ERHEBLICH ZU STÖREN!
Bürgerreporter:in:W. H. aus Gladenbach |
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