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Beschwerde Bad Endbachs zurückgewiesen & NABU-ERFOLG: VGH KASSEL stoppt unanfechtbar weitere Rodungen am Hilsberg

  • NICHT auszuschließen, dass es sich bei den geplanten Standorten der Windkraftanlagen um Lebensräume geschützter Tierarten handeln könnte, ... SIEG DES ROTMILAN ... malerei werner hahn 16-3-12.
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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel heute hat auch die Rodungs-Arbeiten für die am HILSBERG im Raum Bad Endbach/Holzhausen geplanten Windkraftanlagen WEA 1 und WEA 5 untersagt.

Das Regierungspräsidium Gießen hatte auf Antrag der Gemeinde Bad Endbach bezüglich drei Windkraftanlagen den vorzeitigen Beginn der Errichtungs- und Rodungsarbeiten mit der Maßgabe zugelassen, dass die Rodungen bis zum 20.03.2012 abgeschlossen werden müssen. Eine endgültige Genehmigung zur Errichtung der drei Anlagen ist noch nicht erteilt. NABU beantragte einstweiligen Rechtsschutz:

Dazu siehe Artikel ausführlich in GZ:

HILSBERG-Groteske: WINDRÄDER-Kampf eskaliert & erste RODUNG gestoppt – Naturschützer setzen vor allem auf den ROTMILAN am Windrad-Standort bei Holzhausen (MR-BID) - http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/63...

Gegen den Beginn der Rodungsarbeiten vor Erteilung der Errichtungsgenehmigung hatte der NABU einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das VG Gießen hat daraufhin am 14.03.2012 dem Regierungspräsidium Gießen im Wege einer Zwischenregelung aufgegeben, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts in dem vom NABU beantragten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, Maßnahmen der Gemeinde Bad Endbach als Vorhabensträgerin zur Errichtung der Windkraftanlage WEA 2 (!) zu untersagen bzw. zu unterbinden.

Bezüglich der Standorte für die geplanten Windkraftanlagen WEA 1 und WEA 5 wurde eine solche Zwischenregelung vom VG Gießen abgelehnt. Dagegen haben sowohl der NABU als auch die Gemeinde Bad Endbach BESCHWERDE eingelegt.
Auf die Beschwerde des NABU hat der VGH Kassel die Durchführung von Rodungsarbeiten nunmehr auch für die Standorte der Windkraftanlagen WEA 1 und WEA 5 untersagt. Die Beschwerde der Gemeinde Bad Endbach wurde zurückgewiesen.

„Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist zum gegenseitigen Zeitpunkt und aufgrund der derzeitigen Sachlage nicht auszuschließen, dass es sich bei den geplanten Standorten der Windkraftanlagen um Lebensräume geschützter Tierarten handeln könnte, und durch die Fortsetzung der Rodungsarbeiten diese möglicherweise zerstört und insoweit vollendete Tatsachen geschaffen werden würden, die auch durch die vorzeitige Rodungsgenehmigung des Regierungspräsidiums enthaltenen Verpflichtung der Gemeinde Bad Endbach, im Fall der Nichtgenehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen den früheren Zustand wiederherzustellen, nicht kurzfristig rückgängig zu machen wären.“

Das Interesse des NABU, dies zu verhindern, sei höher zu gewichten als das wirtschaftliche Interesse der Gemeinde Bad Endbach an einem sofortigen Beginn der Rodungsmaßnahmen.

Die vorläufige Untersagung der Rodungsarbeiten am Hilsberg gilt bis zu einer Entscheidung des VG Gießen über den Antrag des NABU auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.

Der Beschluss des VGH Kassel ist UNANFECHTBAR.

Quelle: Aktenzeichen 9 B 622/12 / juris

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3 Kommentare

  • W. H. am 16.03.2012 um 19:55

Verwaltungsgerichtshof KASSEL stoppt Rodung:

Um 13 Uhr wurde am Freitag 16/3/12 der Beschluss der 9. Kammer des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel bekannt.

VGH:

Die Fällung von Bäumen auf allen geplanten Standorten für den Windpark auf dem Hilsberg sind vorläufig einzustellen. Dazu eine Graphik der geplanten wka:

http://www.op-marburg.de/Lokales/Hinterland/Verwal...

  • W. H. am 16.03.2012 um 20:15

Siehe VGH: Beschluss
Vorerst keine Rodungen am Hilsberg
16. März 2012
06/2012

http://www.hmdj.hessen.de/irj/VGH_Kassel_Internet?...

  • W. H. am 16.03.2012 um 20:26

Erste Reaktion zum VGH-Beschluss:

Gefreut hat sich auch NABU-Landesgeschäftsführer Hartmut Mai, dass "dem Natur- und Artenschutz durch dieses Urteil Rechnung getragen und keine vollendeten Tatsachen geschaffen wurden."

Nun gelte es, das ordentliche Verfahren des Gießener Gerichts abzuwarten.

Mai zeigte sich aber zuversichtlich, dass auch dieses zufriedenstellend für den Naturschutz ausfällt: "Wir sind sicher, dass die Planungen der Gemeinde überarbeitet werden müssen." Zudem sei er froh, dass beide Gerichte die Brisanz dieses Themas erkannt und schnell gehandelt haben.

Neben der Freude schwingt bei Mai aber auch Bedauern darüber mit, dass es überhaupt so weit kommen, in die Natur eingegriffen und die Gerichte bemüht werden mussten. "Dem Ausbau regenerativer Energien, wie wir ihn ja alle wünschen, wurde damit kein Gefallen getan", sagte er.

Gemeinde Bad Endbach plant nun wieder mit fünf Anlagen:

Inwieweit die geplanten Anlagen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden können, müsse in der kommenden Woche mit der Firma Enercon besprochen werden, sagte Reuter.

Unter Umständen werde jetzt ein dritter Kran eingesetzt, um schneller arbeiten zu können.

Eines steht für ihn aber ganz klar fest

"Durch die Einreichung der Klage sehen wir uns nicht mehr an den Mediationskompromiss gebunden." Die Gemeinde werde nun auch wieder die Anlagen 3 und 4 in die Planung einbeziehen und den Bauantrag für alle fünf Anlagen einreichen.

Gute Stimmung herrschte dagegen in Holzhausen ...

MEHR zum BESCHLUSS auch:
http://www.mittelhessen.de/lokales/top_news_aus_re...

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