Beschwerde Bad Endbachs zurückgewiesen & NABU-ERFOLG: VGH KASSEL stoppt unanfechtbar weitere Rodungen am Hilsberg
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel heute hat auch die Rodungs-Arbeiten für die am HILSBERG im Raum Bad Endbach/Holzhausen geplanten Windkraftanlagen WEA 1 und WEA 5 untersagt.
Das Regierungspräsidium Gießen hatte auf Antrag der Gemeinde Bad Endbach bezüglich drei Windkraftanlagen den vorzeitigen Beginn der Errichtungs- und Rodungsarbeiten mit der Maßgabe zugelassen, dass die Rodungen bis zum 20.03.2012 abgeschlossen werden müssen. Eine endgültige Genehmigung zur Errichtung der drei Anlagen ist noch nicht erteilt. NABU beantragte einstweiligen Rechtsschutz:
Dazu siehe Artikel ausführlich in GZ:
HILSBERG-Groteske: WINDRÄDER-Kampf eskaliert & erste RODUNG gestoppt – Naturschützer setzen vor allem auf den ROTMILAN am Windrad-Standort bei Holzhausen (MR-BID) - http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/63...
Gegen den Beginn der Rodungsarbeiten vor Erteilung der Errichtungsgenehmigung hatte der NABU einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das VG Gießen hat daraufhin am 14.03.2012 dem Regierungspräsidium Gießen im Wege einer Zwischenregelung aufgegeben, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts in dem vom NABU beantragten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, Maßnahmen der Gemeinde Bad Endbach als Vorhabensträgerin zur Errichtung der Windkraftanlage WEA 2 (!) zu untersagen bzw. zu unterbinden.
Bezüglich der Standorte für die geplanten Windkraftanlagen WEA 1 und WEA 5 wurde eine solche Zwischenregelung vom VG Gießen abgelehnt. Dagegen haben sowohl der NABU als auch die Gemeinde Bad Endbach BESCHWERDE eingelegt.
Auf die Beschwerde des NABU hat der VGH Kassel die Durchführung von Rodungsarbeiten nunmehr auch für die Standorte der Windkraftanlagen WEA 1 und WEA 5 untersagt. Die Beschwerde der Gemeinde Bad Endbach wurde zurückgewiesen.
„Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist zum gegenseitigen Zeitpunkt und aufgrund der derzeitigen Sachlage nicht auszuschließen, dass es sich bei den geplanten Standorten der Windkraftanlagen um Lebensräume geschützter Tierarten handeln könnte, und durch die Fortsetzung der Rodungsarbeiten diese möglicherweise zerstört und insoweit vollendete Tatsachen geschaffen werden würden, die auch durch die vorzeitige Rodungsgenehmigung des Regierungspräsidiums enthaltenen Verpflichtung der Gemeinde Bad Endbach, im Fall der Nichtgenehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen den früheren Zustand wiederherzustellen, nicht kurzfristig rückgängig zu machen wären.“
Das Interesse des NABU, dies zu verhindern, sei höher zu gewichten als das wirtschaftliche Interesse der Gemeinde Bad Endbach an einem sofortigen Beginn der Rodungsmaßnahmen.
Die vorläufige Untersagung der Rodungsarbeiten am Hilsberg gilt bis zu einer Entscheidung des VG Gießen über den Antrag des NABU auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.
Der Beschluss des VGH Kassel ist UNANFECHTBAR.
Quelle: Aktenzeichen 9 B 622/12 / juris
Bürgerreporter:in:W. H. aus Gladenbach |
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