ACTA & URHEBERRECHT & Eingriff in die INTERNET-FREIHEIT: für engagierte USERinnen der Bürgerreporter-Plattform MYHEIMAT.de von enormer Bedeutung!
Was ein “Anti-Counterfeiting Trade Agreement”, kurz ACTA, (dt. Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen) ist, lesen wir in wikipedia AKTUELL: ACTA ist ein „geplantes multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren; in Deutschland wird es deshalb entsprechend der englischen Bezeichnung auch häufig als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet. Es verfolgt auf internationaler Ebene ähnliche Intentionen wie das in den USA heftig umstrittene Stop Online Piracy Act (SOPA)“. MEHR ebenda in http://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_T... .
ACTA ist für engagierte USERinnen der Bürgerreporter-Plattformen GIESSENER ZEITUNG & MYHEIMAT.DE von enormer Bedeutung; wenn sie ARTIKEL schreiben und BILDER ins web stellen:
Durchsetzung von URHEBERRECHTs-Ansprüchen im Internet
Um das URHEBERRECHT geht es, mit dem ich mich intensiv befasste: Siehe GZ
Berichterstattung zu Tagesereignissen: Urheber-Gesetz-Recht (UrhG) - persönliche geistige Schöpfungen / Schöpfungshöhe
von Werner Hahn am 30.04.2011 /444 mal gelesen / 10 Kommentare
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/50...
ZITAT ebenda:
Ich habe mich intensiv schon früher einmal mit dem Thema URHEBERRECHT (1) als „freier“ und unabhängiger BÜRGERREPORTER (2) auseinandergesetzt. Und darüber Beiträge veröffentlicht: Siehe z. B. „Peinlicher EKLAT: hr-„hessenextra“-Live-Sendungen mit Roland KOCHs Verabschiedung und Volker BOUFFIERs MP-Vereidigung (…)“
IN: http://community.zeit.de/user/wernerhahn/beitrag/2...
Zu Thema URHEBERRECHT auch:
CAUSA GUTTENBERG:
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/50...
FALL GZ/BUSHIDO:
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/58...
FALL Joseph BEUYS 2 Teile (Doppelartikel)
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/60...
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/60...
Zur Durchsetzung von URHEBBERRECHTs-Ansprüchen im INTERNET (www, web)
auf internationaler Ebene
wurde AKTUELL unter anderem angedacht, dass auch die Internetdienstanbieter für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als STÖRER HAFTBAR gemacht werden können. Dieser Verantwortung hätten sie sich nur entziehen können, wenn sie sich verpflichtet hätten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und ihnen gemäß dem umstrittenen Three-Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht zu sperren. (wikipedia).
Es wurde auch angedacht, Anstiftung und Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen STRAFBAR zu machen. Neue SRAFRECHTS-Normen wie die aus Artikel 2.14 („Kriminelle Vergehen“) des ACTA-Entwurfs, hätten eine Umschreibung des Unionsrechts durch den Vertrag zur Folge.
Die Gegner des internationalen Abkommens ACTA fürchten einen Eingriff in die INTERNETFREIHEIT. Die Politik bestreitet, dass dies mit der Vereinbarung beabsichtigt ist. Dennoch hat die Bundesregierung einen Kabinettsbeschluss vom November zurückgenommen und wird das Papier erst einmal nicht unterschreiben.
SCHUTZ geistigen Eigentums …
Die EU-Kommission will mit dem Abkommen geistiges Eigentum wie Patente oder Marken wirksamer schützen. Piraterie fügt der Wirtschaft nämlich große Schäden zu: Europäische Unternehmen erleiden pro Jahr etwa Verluste im Wert von acht Milliarden Euro durch Produktfälschungen. Acta soll regeln, wie Geschädigte besser mit Justiz, Zoll und Polizei zusammenarbeiten könnten. Das schließt den Schutz von Urheberrechten im Internet ein.
Problematik "URHEBERRECHT im Internet"
Für Urheberrechte im Netz werden Lösungen gesucht, weil die Verbreitung von Inhalten im Internet nicht vollständig kontrolliert werden kann. Lieder, Filme, Bücher, Bilder oder Zeitungsartikel sind leicht zu kopieren und werden auf verschiedenen Seiten kostenlos angeboten. Ungelöst ist die Frage, wie Rechteinhaber trotz dieses Kontrollverlustes mit ihren Werken Geld verdienen können.
„Geheimniskrämerei“ wegen ACTA
In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ hat sich EU-Parlamentspräsident Martin SCHULZ (siehe a&s BILDerstrecke) zum ACTA-Abkommen geäußert. Er halte den Vertragsentwurf für „unausgewogen“.
SCHULZ: „Das notwendige Verhältnis von beidem – Schutz des Urheberrechts einerseits, individuelle Grundrechte der Nutzer andererseits – ist in diesem Abkommen nur sehr unzureichend verankert“, sagte M.S.. In seiner jetzigen Form sei es „nicht gut“.
Besonders kritisierte M.S. den Umgang mit dem Vertragsentwurf. Schon in seiner früheren Funktion als Fraktionsvorsitzender habe er schon 2010 die „Kommission aufgefordert, ihre Geheimniskrämerei sein zu lassen und alle Verträge vorzulegen“. Das habe die Kommission nicht gemacht und erntet dafür nun zu Recht „harte Kritik“. „Ich glaube nicht, dass man mit dem jetzigen Vertragsentwurf – auch mit diesen Nebenklauseln, die vermutet werden, von denen keiner weiß, was drin steht – dass man damit weiter kommt“, sagte Schulz. Der EU-Parlamentspräsident kündigte an, dass die Beratungen über den ACTA-Vertrags-Entwurf im Europaparlament am 27. Februar beginnen werden.
Widerstand gegen Urheberrechts-Vertrag im Justizministerium
Deutschland unterschreibt ACTA vorerst nicht
Deutschland schiebt die Unterzeichnung des umstrittenen ACTA-Vertragswerks zur Durchsetzung von Urheberrechten vorerst auf. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe Bedenken angemeldet, gab ein Sprecher des Auswärtigen Amts bekannt. Damit sei aber "keine Entscheidung in der Sache verbunden".
Hinweis
LITERATUR - Protest - VIDEOs in
http://www.tagesschau.de/inland/acta122.html
Seit Tagen protestieren in Polen die Menschen gegen die ACTA-Vereinbarung. Die Guy-Fawkes-Maske ist zum Symbol dieser Rebellion geworden. Mittlerweile schmückt sie nicht nur die Gesichter der Demonstranten, sondern auch die von Parlamentsmitgliedern und zahlreichen Statuen im Land.
Mehr über Stichpunkte googeln: werner hahn &
ACTA, Urheberrecht , Schöpfungshöhe, Kunstfreiheitsgarantie , Bürger-Reporter, Medien-EVOLUTION, Medien-Demokratisierung, ZENSUR, Guy-Fawkes-Maske
Aus den Blogs, 15.02.2012, perlentaucher gelesen - ZITAT
Sehr gerne wird in Zeitungen zur Zeit das "geistige Eigentum" verteidigt. In diesem Zusammenhang mag es sinnvoll sein zu lesen, was der Anwalt Tim HOESMANN zum Begriff "ausschließliche Nutzungsrechte" schreibt, die freie Autoren den Zeitungen meist zugestehen müssen:
"In Verträgen findet sich immer wieder die Formulierung, dass die 'ausschließlichen Rechte' an einem Werk übertragen werden. Dieses bedeutet, dass nur (ausschließlich) der Rechteinhaber berechtigt ist, das Werk unbeschränkt zu nutzen. Der Rechteinhaber des ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechts hat zudem das Recht, gegen eine unberechtigte Nutzung des Werkes vorzugehen. Dieses schließt auch den Urheber selbst mit ein und untersagt diesem eine Nutzung seines eigenen Werkes."