Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz
DGB informiert Eltern über Rechte
Pressemitteilung des DGB-Mittelhessen
Ab 1. August 2013 haben Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder auf Tagespflege. Hintergrund ist eine Gesetzesnovelle des Bundesfamilienministeriums. Das Gesetz nimmt die Jugendämter in die Pflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass die Städte und Gemeinden ausreichend Ganztagsplätze zur Verfügung stellen. Mehr noch: Die Jugendämter sind damit gezwungen, den rechtlichen Anspruch der Eltern auf einen benötigten Kita-Platz oder auf eine Tagespflege zu erfüllen.
„Trotz des Rechtsanspruchs werden wahrscheinlich viele Eltern zum Stichtag am 1. August vergebens einen freien Betreuungsplatz für ihre Kinder suchen“, sagt Matthias Körner. Der Geschäftsführer des DGB Mittelhessen verweist darauf, dass nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes noch im November 2012 etwa 220.000 Plätze fehlten. „Damit zeichnet sich ab, dass die Jugendämter längst nicht alle Betreuungsansprüche erfüllen können, obwohl sie dazu verpflichtet sind“, so Körner.
Wer für sein Kind eine Betreuung benötigt, sollte schon jetzt seinen Bedarf beim zuständigen Träger einer Kita geltend machen. In den meisten Bundesländern sind die örtlichen Jugendämter dafür zuständig, im Zweifelsfall nennen die Bürgerämter die Ansprechpartner. Wird der Antrag auf einen Betreuungsplatz nicht erfüllt, abgelehnt oder nicht fristgerecht bearbeitet, können sie vor dem Verwaltungsgericht gegen das Jugendamt klagen. Steht zum beantragten Zeitpunkt keine Kinderbetreuung zur Verfügung, können die Eltern Ersatz- oder Schadenersatzansprüche geltend machen.
Der DGB hat ein Merkblatt erstellt, mit dem er Eltern ausführlich über ihre Rechte und das Antragsverfahren infomiert. Das Merkblatt und der Musterantrag stehen auf der Internetseite des DGB Mittelhessen und können dort heruntergeladen werden.
Bürgerreporter:in:Christian Momberger aus Gießen |
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