Ansprüche auf Leistungen für Kinder aus dem „Bildungspaket“ jetzt sichern!
Hier eine Pressemitteilung des DGB-Mittelhessen:
Die DGB-Region Mittelhessen weist darauf hin, dass einkommensarme Familien nur noch bis Ende April Leistungen aus dem so genannten Bildungspaket rückwirkend ab Jahresbeginn 2011 beantragen können. Danach ist dies nur noch für den laufenden Kalendermonat möglich. Diese Leistungen für Kinder und Jugendliche gelten nicht nur für Familien mit Anspruch auf Hartz IV- oder Sozialhilfeleistungen, sondern auch für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Familien mit einem Einkommen knapp oberhalb der Hartz IV-Bedürftigkeitsgrenze sollten einen Antrag stellen, um prüfen zu lassen, ob sie zumindest die Leistungen aus dem „Bildungspaket“ ganz oder teilweise erhalten können. So Peter Pilger, Gewerkschaftssekretär der DGB-Region Mittelhessen.
Das so genannte Bildungspaket ist Teil der Neuregelung der Regelsätze im Hartz IV-System. Da die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sich verzögert haben, müssen die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt werden, um den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Die Nachzahlung für die Monate Januar bis März beträgt pro Kind mindestens 30 Euro (so genannte Teilhabeleistungen). Hinzu kommen Leistungen für das Mittagessen in Kitas und Schulen (monatlich 26 Euro pro Kind), wenn das Kind eine Einrichtung mit gemeinsamer Mittagsverpflegung besucht hat. Auch in den ersten drei Kalendermonaten des Jahres bereits selbst finanzierte Leistungen für Schul- und Kitaausflüge oder Nachhilfeausgaben können auf Antrag noch rückwirkend erstattet werden. Gleiches gilt für Ausgaben für die Schülerbeförderung (z.B. Bus oder Bahn). Diese Ausgaben müssen dann einzeln nachgewiesen werden, im Unterschied zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen, das nicht einzeln dokumentiert werden muss.
Die Anträge sind für Hartz IV-Empfänger beim Jobcenter, für Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt sowie für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger haben anders als Hartz IV- oder Sozialhilfebezieher noch einen Monat länger Zeit (bis 31. Mai 2011), um rückwirkend die Leistungen zu beantragen.
Abweichend von den ansonsten per Gutschein gewährten Leistungen werden die rückwirkenden Leistungen an die Hilfeempfänger ausgezahlt. Von daher wirkt sich schnelles Handeln für die einkommensschwachen Familien im Portemonnaie aus.
DGB-Organisationssekretär Peter Pilger: „Das so genannte Bildungspaket ist aus unserer Sicht im Umfang nicht ausreichend und mit seinem hohen Verwaltungsaufwand nicht effizient. Besser als ‚Bildungshäppchen’ nur für wenige Kinder sind direkte Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, von der alle Kinder profitieren würden. Jetzt gilt es immerhin, den bestehenden Anspruch für einkommensschwache Familien auch zu nutzen.“
Ein Musterantrag zur rückwirkenden Beantragung der Leistungen kann auf der Internetseite der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsgruppen abgerufen werden:
http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/...
> "Absolute Zustimmung!! Wenn man mal von den Privatschulen absieht.2
Dann müsstest du auch zustimmen, dass man die Schulen wieder besser ausstattet, damit sie das betreiben können, wozu sie mal gedacht waren: Bildung!
Wir waren das Land der Denker und Dichter, der Erfinder, der Vorreiter, usw. und das alles mit normaler Schulzeit und keinem Krippenwahn oder Ganztagsschulkrempel.
Fremdbetreuung hat doch nur ein Motiv: Die Kinder abgeben können.
Und wenn man dann sieht, dass hier und dort einige Tausender fehlen, um eine Schule wieder nutzbar zu machen, während eine Straße weiter für einige Millionen ein Fremdbetreuungsbetrieb gebaut wird, kann man nur den Kopf schütteln.
> "Also das sehe ich anders. Zu mindestens in Hessen sind die Kindergärten und Horte in der Regel nicht kostenlos, sondern kosten teilw. richtig Geld."
Was meinst du - die Gebühren, die die Nutzer noch zahlen?!
Wenn die nicht eh schon auch noch übernommen wurden, sind die doch nur ein geringer Anteil. "Richtig Geld" zahlt doch eh schon der Steuerzahler per Zuschuss an die Betreiber.
> "Die Angst habe ich auch. Aber dadurch, dass die Faschisten und Antifaschisten (rechts und links) gleichsetzen, tragen sie nicht gerade dazu bei das zu verhindern, wovor Sie sich sorgen."
Du musst mich falsch verstanden haben. Ich sprach von den braunen und roten Sozialisten - gemeint waren Drittes Reich und DDR-Regime.
Und solche Regime haben schon immer gern versucht, schon die Kleinsten ideologisch, religiös u.ä. zu konditionieren.
(Mit ein Grund, weshalb ich z.B. auch gegen Rel.unterricht an Schulen und religiöse Fremdbetreuungseinrichtungen bin)
> "Entscheidend ist halt, dass man (egal ob Eltern, Schule, Gesellschaft) sich um die Kinder kümmert und sich ihrer Sorgen, Nöte, Probleme und Bedürfnisse annimmt und sich nicht immer mehr immer stärkerem Leistungsdruck aussetzt. Auch braucht es deutlich kleinere Klassen!"
Dazu braucht man eher Menschen-, Kinder- und Familienfreundlichkeit, damit die Ursachen für diese Probleme gar nicht erst auftauchen. Dazu muss man aber in der Gesellschaft etwas verändern und nicht nur an Schulen und durch den Bau von noch mehr Kinderparkplätzen wird auch nichts besser.
> "Wer sagt denn, dass es außerhalb der Familien keinen Pluralismus geben kann bzw. dieser nicht vermittelt werden kann!?"
Wenn 20, 30 Millionen Familien frei erziehen, hast du Pluralismus.
Wenn ein Staat o.ä. durch entsprechende Einrichtungen Einfluss hat, ist der nicht pluralistisch.
In der Hinsicht ist schon die staatliche Schulpflicht immer kritisch zu beäugen.
Wenn nun in der restlichen Zeit auch noch der Staat einen einzigen Einfluss hat, ist das nicht mehr zu tolerieren.
> "Richtig. Dann aber bitte nicht nur für die reichen Familien. Und Geld alleine hilft nicht."
Bei Bildung reicht eine gute Schule mit Chancengleichheit.
Für eine Weiterbildung ausserhalb der Schule wären z.B. günstige oder kostenmlose öffentliche Büchereien viel wichtiger als der Ganztagskram.
Und was die Vereine und die Kosten betrifft eine Idee: Vorzüge als Verein bekommen nur jene Vereine, die eine nachweislich ausreichende Jugend-/Kinderarbeit betreiben. Ggf. könnte man auch einfach festlegen, dass Mitglieder unter z.B. 16 Jahren keine Mitgliedsbeiträge zahlen müssen.
Usw.