Mindestlohn auch für Jugendliche
Jugendliche nicht zu Arbeitnehmern zweiter Klasse machen
Pressemitteilung der DGB-Jugend Mittelhessen
»Jugendliche dürfen nicht zu Arbeitnehmern zweiter Klasse gemacht werden«, sagte Alexander Wagner. Der Jugendbildungsreferent der DGB-Region Mittelhessen nahm damit Bezug auf die Diskussion, Jugendliche vom künftigen Mindestlohn auszunehmen. Für Wagner sei es vollkommen unverständlich, warum Jugendliche zukünftig für die gleichen Tätigkeiten schlechter entlohnt werden sollen als Beschäftigte über 18.
Wagner erklärte, dass es keine statistischen Belege für die Behauptung der Arbeitgebervertreter gebe, ein Mindestlohn würde junge Menschen von der Ausbildung abhalten. Jugendlichen sei die langfristige Bedeutung einer Berufsausbildung durchaus klar, so Wagner. »2011 befanden sich 48 Prozent der jungen Menschen zwischen 16 und 25 in einer Berufsausbildung. Dass junge Menschen in Deutschland ohne Ausbildung bleiben, hat andere Gründe.« So liege die Zahl der Ausbildungsplatzinteressierten seit Jahren über der Zahl der Ausbildungsplätze.
Wagner verwies in dem Zusammenhang auf das Bauhauptgewerbe. Hier wurde 2003 ein Mindestlohn eingeführt, der mittlerweile bei über zehn Euro liege. Dennoch bewege sich die Zahl der Auszubildenden pro hundert Facharbeiter seit 1995 relativ konstant bei etwa zehn Prozent.
Für die DGB-Jugend sind Ausnahmen beim Mindestlohn ein Einfallstor für Lohndumping. So zeige ein Ländervergleich, dass geringere Bezahlung von Jüngeren dazu führe, dass vermehrt auf billigere junge Arbeitskräfte zurückgegriffen wird. So liegt in Dänemark der Beschäftigungsanteil der unter 25-Jährigen im Einzelhandel bei über 48 Prozent, in den Niederlanden bei fast 45 Prozent und in Großbritannien immerhin noch bei 34 Prozent. In Frankreich und Deutschland, wo es eine ungleiche Bezahlung von älteren und jüngeren Beschäftigten bisher nicht gibt, liegt er deutlich unter 20 Prozent. »Bei den Ausnahmen für Jüngere geht es also gar nicht um die Jungen, sondern es geht um Lohndumping für alle Beschäftigten«, so Wagner.
Die Gewerkschaftsjugend Mittelhessen erwarte deshalb von den Bundestagsabgeordneten der Region, dass sie beim gegenwärtigen Gezerre um die Ausnahmen die Interessen aller Beschäftigter im Blick behalten.
> In Frankreich und Deutschland, wo es eine ungleiche Bezahlung von älteren und jüngeren Beschäftigten bisher nicht gibt,
Da ist wohl das "nicht" zuviel. ;-)
Ich habe schon vor Jahren dem Sohn von Nachbarn 10 DM pro Stunde bezahlt, weil er mir beim Renovieren geholfen hat.
Nach meiner Ansicht ist der Verzicht auf Freizeit kein billiges Gut.
Was die Lehrlinge angeht: Sie sind keine vollwertigen Arbeitnehmer, sondern in Ausbildung. Dafür zahlt der Ausbilder die Kosten für die Berufsschule und stellt die Azubis daür frei.
Azubis sollten auch nicht im produktiven Einsatz sein, sondern eben lernen.
Früher mussten sie sogar Lehrgeld zahlen.
Stimmt also nicht, Herr Hofmann. ;-)