myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Mindestlohn auch für Jugendliche

Jugendliche nicht zu Arbeitnehmern zweiter Klasse machen

Pressemitteilung der DGB-Jugend Mittelhessen

»Jugendliche dürfen nicht zu Arbeitnehmern zweiter Klasse gemacht werden«, sagte Alexander Wagner. Der Jugendbildungsreferent der DGB-Region Mittelhessen nahm damit Bezug auf die Diskussion, Jugendliche vom künftigen Mindestlohn auszunehmen. Für Wagner sei es vollkommen unverständlich, warum Jugendliche zukünftig für die gleichen Tätigkeiten schlechter entlohnt werden sollen als Beschäftigte über 18.

Wagner erklärte, dass es keine statistischen Belege für die Behauptung der Arbeitgebervertreter gebe, ein Mindestlohn würde junge Menschen von der Ausbildung abhalten. Jugendlichen sei die langfristige Bedeutung einer Berufsausbildung durchaus klar, so Wagner. »2011 befanden sich 48 Prozent der jungen Menschen zwischen 16 und 25 in einer Berufsausbildung. Dass junge Menschen in Deutschland ohne Ausbildung bleiben, hat andere Gründe.« So liege die Zahl der Ausbildungsplatzinteressierten seit Jahren über der Zahl der Ausbildungsplätze.

Wagner verwies in dem Zusammenhang auf das Bauhauptgewerbe. Hier wurde 2003 ein Mindestlohn eingeführt, der mittlerweile bei über zehn Euro liege. Dennoch bewege sich die Zahl der Auszubildenden pro hundert Facharbeiter seit 1995 relativ konstant bei etwa zehn Prozent.

Für die DGB-Jugend sind Ausnahmen beim Mindestlohn ein Einfallstor für Lohndumping. So zeige ein Ländervergleich, dass geringere Bezahlung von Jüngeren dazu führe, dass vermehrt auf billigere junge Arbeitskräfte zurückgegriffen wird. So liegt in Dänemark der Beschäftigungsanteil der unter 25-Jährigen im Einzelhandel bei über 48 Prozent, in den Niederlanden bei fast 45 Prozent und in Großbritannien immerhin noch bei 34 Prozent. In Frankreich und Deutschland, wo es eine ungleiche Bezahlung von älteren und jüngeren Beschäftigten bisher nicht gibt, liegt er deutlich unter 20 Prozent. »Bei den Ausnahmen für Jüngere geht es also gar nicht um die Jungen, sondern es geht um Lohndumping für alle Beschäftigten«, so Wagner.

Die Gewerkschaftsjugend Mittelhessen erwarte deshalb von den Bundestagsabgeordneten der Region, dass sie beim gegenwärtigen Gezerre um die Ausnahmen die Interessen aller Beschäftigter im Blick behalten.

Weitere Beiträge zu den Themen

MindestlohnGewerkschaftenPolitikDGB-JugendDGBJugendarbeitslosigkeitAusbildungsplätzeDGB-MittelhessenAlexander WagnerPolitik und AktuellesSoziale GerechtigekeitLohndumpingGewerkschaftsjugend

7 Kommentare

> In Frankreich und Deutschland, wo es eine ungleiche Bezahlung von älteren und jüngeren Beschäftigten bisher nicht gibt,

Da ist wohl das "nicht" zuviel. ;-)

Ich habe schon vor Jahren dem Sohn von Nachbarn 10 DM pro Stunde bezahlt, weil er mir beim Renovieren geholfen hat.
Nach meiner Ansicht ist der Verzicht auf Freizeit kein billiges Gut.

Was die Lehrlinge angeht: Sie sind keine vollwertigen Arbeitnehmer, sondern in Ausbildung. Dafür zahlt der Ausbilder die Kosten für die Berufsschule und stellt die Azubis daür frei.
Azubis sollten auch nicht im produktiven Einsatz sein, sondern eben lernen.
Früher mussten sie sogar Lehrgeld zahlen.

Stimmt also nicht, Herr Hofmann. ;-)

"Ich habe schon vor Jahren dem Sohn von Nachbarn 10 DM pro Stunde bezahlt, weil er mir beim Renovieren geholfen hat." Geht also doch!
"Früher mussten sie sogar Lehrgeld zahlen." Früher war die Erde auch noch eine Scheibe...

> "Was die Lehrlinge angeht: Sie sind keine vollwertigen Arbeitnehmer, sondern in Ausbildung. Dafür zahlt der Ausbilder die Kosten für die Berufsschule und stellt die Azubis daür frei. Azubis sollten auch nicht im produktiven Einsatz sein, sondern eben lernen."

Seh ich ähnlich. Ist ja auch kein Gehalt/Lohn, sondern eine (Ausbildungs)Vergütung.

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite