Gerichtsurteil in Wiesbaden
Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Damit ist erneut ein AfD-Eilantrag gegen eine solche Beobachtung gescheitert.

"Der hessische Landesverband der AfD darf nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter rechtsextremer Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Es lägen »ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über
Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips« gerichtet seien, teilte das Gericht nach seiner Entscheidung über den Eilantrag mit."

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-der-landesverband-der-afd-darf-vom-verfassungsschutz-beobachtet-werden-a-a99a2760-ea8c-4ecc-9ed8-ea54e93fcf5e

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35 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 01.01.2024 um 13:41
Gelöschter Kommentar
Kommentar wurde am 1. Januar 2024 um 13:52 editiert

Martin Wagener? :-))

"Seine Lehrtätigkeit am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin endete im Oktober 2021 mit der Erteilung eines Betretungsverbotes und dem damit verbundenen Entzug des Zugangs zu Verschlusssachen, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz Passagen eines seiner Bücher als extremistisch bewertet hatte"
(Wikipedia)

  • Gelöschter Nutzer am 01.01.2024 um 16:17
Gelöschter Kommentar
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