DGB: Job-Verlust im Landkreis Gießen führt häufig zu Armut

Beschäftigte im Landkreis Gießen, die 2012 den Job verloren haben und auf Hartz IV angewiesen waren | Foto: Tabelle: DGB Mittelhessen
  • Beschäftigte im Landkreis Gießen, die 2012 den Job verloren haben und auf Hartz IV angewiesen waren
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Pressemitteilung des DGB-Mittelhessen

1.747 Beschäftigte im Landkreis Gießen sind im letzten Jahr nach Verlust ihres Jobs direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Das ergaben regionale Berechnungen des DGB Mittelhessen.

Obwohl die betroffenen Personen während ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten, bezogen sie bei ihrem Eintritt in die Arbeitslosigkeit nicht Arbeitslosengeld I, sondern sofort Hartz IV. Der Grund: Bei einigen hat die Zeit ihrer Erwerbstätigkeit nicht ausgereicht, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufzubauen. Andere haben so schlecht verdient, dass sie ergänzend zum Arbeitslosengeld auf Hartz IV angewiesen waren. „Der Weg vom Beschäftigten zum Hartz IV-Empfänger ist für viele sehr kurz geworden“, beklagt der DGB-Kreisvorsitzende Robert Wycislo. „Unsere Sonderauswertung zeigt, dass zu viele bei eintretender Arbeitslosigkeit durch das Netz der Arbeitslosenversicherung fallen.“

Der DGB verwies dabei auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen. „In bestimmten Branchen wird so schlecht bezahlt, dass die Kollegen häufiger von Hartz IV betroffen sind, als in anderen Branchen“, erklärt Wycislo. So sei das Risiko in der Industrie am niedrigsten. Nur etwa ein Zehntel der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe, die 2012 den Job verloren haben, mussten staatliche Fürsorgeleistungen beziehen. Im Gastgewerbe stieg die Hartz IV-Bedürftigkeit bereits auf ein Viertel. Bedrückend ist das Armutsrisiko aber insbesondere im Verleihgewerbe. Mehr als jeder dritte Leiharbeiter, der 2012 den Job verloren hatte, musste Hartz IV beantragen und sich vor den Behörden weitgehend „finanziell“ ausziehen. Leiharbeitskräfte verlieren folglich nicht nur schneller den Job als in der Industrie, sondern sind zugleich auch noch häufiger auf Hartz IV angewiesen.

Für den DGB Mittelhessen müssen unsichere Beschäftigung und Arbeit im Niedriglohnsektor endlich zurückgedrängt werden. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes könne ein erster Schritt sein. Wycislo bekräftigte, dass das auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Stadt habe, weil sie die Wohnkosten für arbeitslose Hartz IV-Empfänger übernehmen müsse: „Weniger arbeitslose Hartz IV-Empfänger entlasten die kommunalen Kassen“.

Bürgerreporter:in:

Christian Momberger aus Gießen

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