Rechtsextremer "Verdachtsfall"?
AfD torpediert das Verfahren mit 457 Anträgen
Am Oberverwaltungsgericht in Münster (NRW) wird von heute an über die Frage entschieden, ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen »Verdachtsfall« einstufen darf.
An den ersten beiden Terminen im Vormonat hatten die AfD-Anwälte mit einer Fülle von Befangenheits- und Beweisanträgen das Verfahren torpediert. Zum erwarteten Urteil kam es nicht. Nun wurden "vorsorglich" 13 neue Verhandlungstage
bis zu den Sommerferien für das Berufungsverfahren angesetzt, denn die Partei hat offenbar 457 (!) neue Anträge eingereicht.
"Was steckt hinter der rechten Zermürbungstaktik?
Bestätigt das Gericht, dass die AfD als Verdachtsfall gelten und geheimdienstlich beobachtet werden darf, könnte der Verfassungsschutz die Partei im nächsten Schritt als »gesichert extremistisch« einstufen – womöglich noch vor den Landtagswahlen im September in Thüringen, Brandenburg und Sachsen. Dann wäre die AfD offiziell verfassungsfeindlich.
Das will die Partei gern verhindern, sie will Zeit gewinnen. Ihren wahren Charakter wird sie so nicht verschleiern können."
Bürgerreporter:in:Bea S. aus Gießen |
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