AfD darf weiter als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" beobachtet werden
Mit dem gestrigen Berufungsurteil ist die AfD damit zum wiederholten Mal gescheitert.
Dazu der Rechtsextremismus-Experte Axel Salheiser:
"...die Justiz, die Gerichte genießen in Deutschland allgemein ein hohes Ansehen - auch bei Menschen, die bisher kein Problem mit der AfD haben." Daher war der Prozess am OVG Münster so wichtig: "Die AfD hat ja selbst geklagt, um sich von den 'Anschuldigungen' freisprechen zu lassen."
Salheiser geht nach dem Urteil davon aus, dass die AfD in den Umfragen weiter an Zustimmung verliert und sich der Abwärtstrend damit fortsetzen könnte.
Sollte die AfD zudem noch als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, könne sie "unmöglich ein Gesprächs- oder gar Kooperationspartner für demokratische Parteien sein", so Salheiser. "Gegenüber völkisch-rassistischen Verfassungsfeinden kann es keine Neutralität geben: nicht vonseiten staatlicher Verwaltung, nicht in öffentlichen Einrichtungen, einschließlich der Schulen und Universitäten - und auch nicht im Bereich der Kultur oder in der Wirtschaft."
Erhält die AfD den Status als rechtsextremistische Partei, könnte sie zudem von der staatlichen Parteienfinanzierung abgekoppelt werden - und es droht nach wie vor auch ein Verbotsverfahren.
Bürgerreporter:in:Bea S. aus Gießen |
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