myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Gersthofen: CSU stellt Antrag
Weiterentwicklung des Innenstadt-Konzept

Am 13. November 2024 stellt die CSU Fraktion des Gersthofer Stadtrats folgenden Antrag an den Bürgermeister, mit der Bitte um Beschluss im nächsten Stadtrat:

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Wörle,
mit Bürgerentscheid vom Frühjahr 2024 wurde die Sperrung der Bahnhofstrasse im letzten Abschnitt vor der Strasserkreuzung abgelehnt. Auch der Beschluss des Stadtrates vom 14.8.2024, dem neuen Bürgerbegehren, das sich gegen den Verkauf des Stadtparks ausgesprochen hat, vollumfänglich nachzukommen, führt letztendlich zu einer grundlegend anderen Ausgangslage in Bezug auf die Innenstadtgestaltung der Stadt Gersthofen.
Dem zweiten Bürgerbegehren ging es in erster Linie um den Erhalt des bestehenden Stadtparks als grüne Lunge der Stadt. Dem würde eine Wohnbebauung eklatant widersprechen. Auch dem Bürgerentscheid liegt zugrunde, dass das „Grüne Herz“ erhalten bleiben soll. Das ist nunmehr der Stadtpark!
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zeigen eines ganz deutlich: Es muss ein Gesamtkonzept her von Stadtpark über Rathausplatz zu Potentialfläche wie es die CSU schon immer gefordert hat und bei deren Erstellung die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt werden. Es ist verfehlt, die Potentialfläche im weiteren Diskussionsverlauf isoliert zu betrachten.
Die CSU-Fraktion der Stadt Gersthofen stellt daher folgende Anträge:

1. Die bisherigen Pläne zu einem Park in der Potentialfläche werden nach Abschluss der Vorplanung der Leistungsphase 2 aufgegeben.
Begründung: Die Fläche wurde damals zu einem Preis von rund 19 Mio € erworben. Einen weiteren innerstädtischen Park darin zu errichten, kann sich die Stadt Gersthofen schlichtweg nicht leisten. Vielmehr geht es um eine moderate Bebauung, z.B. mit Wohnungen, Gewerbeflächen sowie Flächen für die Stadtverwaltung, bei der natürlich auch Grünanlagen („Grünes Herz“) im Fokus stehen sollten.
Unserer Ansicht nach verstößt ein solcher Beschluss nicht gegen die Bindungswirkung des 1. Bürgerentscheids vom 7.4. 2024. Zum einen wendet sich der Bürgerentscheid nur gegen die Sperrung der Bahnhofstrasse. Da diese ausschließlich im Zuge der Umsetzung „Grünes Herz“ erfolgen sollte, hat dies lediglich den Anlass konkretisiert; keinesfalls ist damit eine – positive – Entscheidung über die bisherige Planung „Grünes Herz“ verbunden.
Zum anderen ist durch das 2. Bürgerbegehren eine neue Situation entstanden. Vielfach erklärtes Ziel der Stadtspitze war es, im Zuge der Umsetzung Grünes Herz den Stadtpark zu bebauen. Dazu wurden bereits Workshops durchgeführt und verschiedene Planungen vorgestellt. Nachdem nunmehr der Stadtpark nach dem Beschluss des Stadtrates vom 14.8.2024 nicht mehr bebaut werden soll, hat sich die Sach- und Rechtslage wesentlich geändert. Zwei Parks nämlich das Grüne Herz auf der Potentialfläche und der Stadtpark waren nie ein Thema im Stadtrat. Ein Beschluss wäre nach Art. 18a Abs. 13 S. 2 BayGO daher zulässig.
Sofern der Stadtrat dies mehrheitlich anderes sehen sollte, wird hilfsweise folgender Antrag gestellt:
Die bisherigen Pläne zu einem Park in der Potentialfläche werden nach Abschluss der Vorplanung der Leistungsphase 2 und nach Ablauf der Bindungswirkung des Bürgerentscheids vom 7.4.2024 aufgegeben.

2. Der Stadtpark ist in seinem bisherigen Umfang zu erhalten und attraktiv zu gestalten.
Begründung: In der bisherigen Form wird der Stadtpark zu wenig genutzt, er ist auch nicht attraktiv. Die Stadt sollte daher einen Ideenwettbewerb zur Steigerung der Attraktivität des Stadtparks ausloben. Zu denken ist etwa auch an eine gastronomische Nutzung. Zu denken ist auch an eine bauliche Öffnung des City-Center. Pläne dazu sind bereits aus der letzten Legislaturperiode vorhanden.

3. Die Verkehrsproblematik ist nunmehr unter diesen Rahmenbedingungen anzugehen.
Begründung: Das Mobilitätskonzept, das eine Sperrung der Bahnhofstrasse vorsah, ist überholt. Nunmehr muss neu gedacht werden und intelligente Lösungen für den Verkehr gefunden werden. Auch muss eine autofreie Verbindung für Fußgänger zwischen Potentialfläche und Rathausplatz hergestellt werden, z.B. über eine Fußgängerbrücke.

4. Die Pläne zur Verbindung der Rathaus-Tiefgarage mit der Potentialfläche durch einen Tunnel werden nach Abschluss der Leistungsphasen 1 und 2 aufgegeben.
Begründung: Da die Potentialfläche nunmehr anderweitig genutzt werden soll, ist eine kostspielige Tunnelverbindung unter der Bahnhofstrasse unnötig. Eine etwaige Tiefgarage unter der Potentialfläche ist anderweitig zu erschließen.
Ich bitte, die Anträge auf die nächste Tagesordnung des Stadtrats zu setzen.

Die CSU-Fraktion Gersthofen

Weitere Beiträge zu den Themen

BürgermeisterInnenstadtCitycenterGersthofenCSUAntragStadtparkGrünes HerzFraktionBürgerbegehren

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

Bürgermeister Michael WörleJahreshauptversammlungVolleyballAusbildungGersthofenFaschingCSUStadt GersthofenBadmintonZukunftTSV GersthofenMusik

Meistgelesene Beiträge