Sozialwahl: Was ist das eigentlich?
In wenigen Wochen, am 31.Mai enden die diesjährigen Sozialwahlen. Überall sieht man große Plakate, hört im Radio und sieht im Fernsehen Werbespots und einige haben auch Wahlunterlagen per Post erhalten. Aber was ist eigentlich die Sozialwahlen?
Dieser Frage sind vor wenigen Tagen interessierte Bürgerinnen und Bürger auf dem letzten Stammtisch der SPD Gersthofen nachgegangen. „ Die Sozialwahlen sind die drittgrößte Wahl in Deutschland, nach der Bundestags- und Europawahl. Aber was wir eigentlich wählen und damit ändern können, wissen die wenigsten. Von daher freut es mich, dass wir gemeinsam mit unserem heutigem Referenten und DGB Gewerkschaftssekretär Wolfgang Peitzsch diesen Fragen auf den Grund gehen werden.“ begrüßte der Vorsitzende der SPD Gersthofen Dennis Stolarski die anwesenden Gäste.
„Die Sozialwahlen finden alle 5 Jahre statt und wir dürfen dabei die Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung des jeweiligen Trägers wählen.“ erklärte Wolfgang Peitzsch. Unsere Sozialversicherungen verwalten sich selbst, dass heißt, dass sie sich fast komplett ohne staatliche Eingriffe selbst organisieren. Diese Organisation, z.B die Entscheidung Geschäftsstellen zu schließen oder neue zu eröffnen, werden von dem jeweiligem Selbstverwaltungsgremium bestimmt und entschieden. Dies hat großen Einfluss auf und für die Versicherten, aber auch für die Beschäftigten bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger.
Besonders ist es, dass nur bei den Sozialversicherungen gewählt werden muss, wo mehr Listen mit Kandidaten eingereicht wurden, als Plätze in der Selbstverwaltung vorhanden sind. Das ist auch der Grund, warum nicht jeder einen Wahlbrief bekommen hat. Zu Wahl sind Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund, sowie der Krankenkassen DAK, BARMER, Techniker, Handelskrankenkasse und Kaufmännische Krankenkasse aufgerufen. „Jeder kann krank, arbeitslos, arbeitsunfähig oder pflegebedürftig werden. Daher ist es wichtig, dass wenn man die Möglichkeit hat, man sein Wahlrecht nutzt und die Zukunft des jeweiligen Sozialversicherungsträgers mitbestimmt!“ schloss Wolfgang Peitsch seinen Vortrag.
In dem anschließenden Austausch wurde auch noch darauf aufmerksam gemacht, dass sich so genannte Widerspruchsstelle, also spezielle Gremien in denen man sich mit den Widersprüchen der Versicherten, z.B. nach einer Ablehnung der Reha beschäftigt, auch mit denen bei der Sozialwahl gewählten Versichertenvertretern vom Verwaltungsrat zusammen setzt. Eine starke Versichertenvertretung ist also unerlässlich, wenn man sich eine menschliche und soziale Sozialversicherung wünscht.