Einblick(e) in Gersthofens Zukunft
Bürgerentscheid vom 07.04.2024 - Erfolg nur auf Zeit?
Die Würfel sind gefallen - Alea iacta est. Zumindest, was die Teilsperrung der Bahnhofstraße und ihre Ablehnung durch die Gersthofer Bürgerinnen und Bürger im Ausgang der Bürgerentscheide vom 07.04.2024 glasklar aufzeigen.
Dieses für die Stadtverwaltung und die das Ratsbegehren unterstützenden Parteien niederschmetternde Ergebnis hier nochmals aufzuarbeiten, ist jedoch wenig spannend.
Spannender wird jedoch die Auseinandersetzung mit den bisherigen und weiteren Planungen zur "aufwertenden" Innenstadtentwicklung sein.
So wurde z.B. vor ca. einem Jahr in der Sitzung des Planungsausschusses (26.04.2023) die Stadtverwaltung damit beauftragt, ein "Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept" (ISEK) und Klimakonzept der Stadt Gersthofen ausarbeiten zu lassen:
Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK) stellen die Sanierungsziele und Sanierungsmaßnahmen im Fördergebiet dar und sind unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erstellen.
Die Erstellung des ISEKs ist die Voraussetzung, um staatliche Fördergelder von der Städtebauförderung zu erhalten.
Das ISEK der Stadt Gersthofen wurde am 10.04.2024 in der 2. Planungsausschusssitzung ( öffentlicher Teil ) dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgestellt.
In der Begrüßung des Ersten Bürgermeisters auf der ersten Seite zur Online-Bürgerbeteiligungsumfrage heißt es wörtlich: "Im Rahmen dieses Projekts möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich aktiv an der Analyse zu beteiligen." Hat man aus den Erfahrungen der vergangenen Monate gelernt? Fest steht: Die Bürgerbeteiligung ist eine Forderung des ISEKs, welche schlichtweg erfüllt werden muss.
Weiterführend im Text der Online-Befragung: "...können Sie uns Ihre Wünsche, Anregungen und Ideen mitteilen. Diese werden dann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in die weitere Diskussion einfließen".
Unter Berücksichtigung welcher Rahmenbedingungen? Interessant wäre es nun in diesem Zusammenhang für die Bürgerinnen und Bürger Gersthofens zu erfahren, um welche Rahmenbedingungen es sich handelt. Wünschenswert wäre sicherlich auch eine transparente Darlegung hinsichtlich eingebrachter Wünsche und Ideen und ihre Berücksichtigung.
Der Link zur Umfrage:
ISEK Gersthofen: Bestandsaufnahme und Stärken - Schwächen Analyse
Man kann sich auch nicht völlig des Eindrucks erwehren, dass ein Großteil der Fragestellungen darauf abzielt, sich das ursprünglichen Konzept des Grünen Herzens im Nachgang durch die Hintertüre bestätigen zu lassen.
Frage 4.1 der Online-Bürgerumfrage lautet: "Wie oft besuchen Sie die nachfolgenden Naherholungsmöglichkeiten und Freizeitangebote im Stadtgebiet Gersthofen?"
Auffällig ist, dass der heutige Stadtpark Gersthofen nicht mehr aufgeführt ist, während der Nogent Park als Beispiel genannt wird.
Dies erweckt den Eindruck, dass der heutige Stadtpark bei der zukünftigen Innenstadtentwicklung nicht mehr existent ist und bereits seiner anderweitigen Nutzung als Wohnquartier zugeführt worden ist.
Werden deshalb in der aktuellen Online-Umfrage relevante Fragen bzgl. der Innenstadtentwicklung nicht gestellt wie z.B.
- Soll der existierende Stadtpark verkauft und bebaut werden?
- Sehen Sie eine Bewohnerzahl von ca. 500 Personen bei einer geplanten Bebauung des Stadtpark positiv oder negativ?
- Glauben Sie, dass für die Bewohner bei einer geplanten Bebauung des Stadtparks genügend Parkplätze zur Verfügung stehen?
- Glauben Sie, dass die geplante Bebauung des Stadtparks in den angrenzenden Wohngebieten zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen wird?
Der geplante Verkauf und die Bebauung des Stadtparks wären ein so starker städtebaulicher, gestalterischer und das Gemeinwohl betreffender Eingriff, dass aufgrund der Tragweite und Komplexität eine gründliche und differenzierte Auseinandersetzung mit der Thematik unerlässlich und auch öffentlich mit den Bürgerinnen und Bürgern zu führen ist.
Somit muss sich Herr Bürgermeister Wörle den Fragen stellen: Wie geht es nun weiter? Was sieht das Konzept nach dem Bürgerentscheid im Detail vor?
Die Bindungsfrist für einen Bürgerentscheid beträgt nur ein Jahr.
Danach könnte wie ursprünglich geplant die Umsetzung fortführt werden.