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Zeit mitzugestalten

Ab sofort können Bürger:innen der Stadt Gersthofen wieder aktiv mitgestalten – denn der Bürgerhaushalt 2023 startet mit Phase 1: Abgabe von Vorschlägen. Ab sofort können diese bis zum 26. August 2022 eingereicht werden – dann folgt die Prüfung durch die Stadt Gersthofen.
Aber was ist der Gersthofer Bürgerhaushalt 2023 eigentlich? Wie kann ich mich als Bürger:in beteiligen? Wofür ist die Stadt Gersthofen zuständig und wofür nicht? Und wie läuft das Verfahren zur Bürgerbeteiligung genau ab? All diese Informationen und viel mehr gibt es kompakt unter www.gersthofen-gestalten.de.
Bürger sprechen mit: verschiedene Phasen der Beteiligung, inklusive Onlinevoting
Insgesamt durchläuft der Bürgerhaushalt fünf Phasen – von Vorschläge einreichen über Prüfung in der Verwaltung bis hin zum Onlinevoting und der Budgetfreigabe sowie Projektplanung und Umsetzung. Während Phase eins können alle Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Gersthofen und einem Mindestalter von 16 Jahren online Ihre Beiträge posten. Projektideen aus den verschiedensten Bereichen – von Finanzen und Verwaltung über Kultur, Sport und Freizeit und vielem mehr – sind möglich.
100.000 Euro für Bürgerideen
Bis zum 26. August 2022 ist die Onlineabgabe möglich, danach wird in der Verwaltung jeder Vorschlag auf Zuständigkeit, Umsetzung und Budget geprüft. Nach dieser Prüfung stehen die Vorschläge online zur Abstimmung bereit, die Beiträge mit den meisten Stimmen werden realisiert. Insgesamt stehen für die verschiedenen Maßnahmen 100.000 Euro zur Verfügung. Welche Projekte genau gefördert werden dürfen, hat der Stadtrat im Rahmen von Richtlinien zum Bürgerhaushalt beschlossen. Diese sind, ebenso wie alle weiteren Informationen unter www.gersthofen-gestalten.de einsehbar. Hier sind zudem auch die Gewinnerprojekte aus dem vergangenen Jahr veröffentlicht, welche aktuell in verschiedenen Etappen umgesetzt werden.

Text: Stadt Gersthofen

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