Schadensersatz des Arbeitgebers bei unpünktlicher Lohnzahlung?
Jeder Arbeitnehmer ist darauf angewiesen, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber pünktlich zum Monatsende auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird. Der Arbeitnehmer stellt sich hierauf ein und plant mit einem pünktlichen Zahlungseingang, um beispielsweise die Miete, Kreditraten und andere Lebenshaltungskosten leisten zu können. Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht pünktlich, geraten viele Arbeitnehmer, die nicht über entsprechende Rücklagen verfügen, in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.
Das Landesarbeitsgericht Mainz hatte in einem Fall zu entscheiden, bei welchem ein Arbeitnehmer gemeinsam mit seiner Ehefrau zur Finanzierung von Immobilien Darlehen aufgenommen hatte. Diese wurden über einen längeren Zeitraum regelmäßig getilgt. Im Jahr 2012 kam der Arbeitnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, sodass die Bank die Darlehensverträge kündigte. Daraufhin bemühte sich der Angestellte zwar bei diversen Kreditinstituten, eine Finanzierung zu sichern. Dies gelang allerdings nicht, sodass es erneut zu Verhandlungen zwischen ihm und der ursprünglich finanzierenden Bank kam. Dabei wurde eine Einigung dahingehend erzielt, nicht in das Vermögen des Arbeitnehmers zu vollstrecken, solange er monatlich 1.000,00 € an die Bank zahlt. Da dem Arbeitnehmer auch dies nicht möglich war, leitete die Bank eine Zwangsversteigerung der Immobilie ein. Dabei wurde das Hausgrundstück deutlich unter Wert versteigert, sodass der Angestellte letztendlich auf einem Schaden von 70.000,00 € sowie den Kosten der Zwangsversteigerung sitzen blieb.
Der Angestellte verlangte nunmehr von seinem Arbeitgeber einen Ersatz dieses Schadens mit der Begründung, dass ständig der Lohn unregelmäßig gezahlt worden sei, sodass der Arbeitnehmer deshalb mit den Tilgungsraten in Verzug geraten war.
Der Arbeitgeber verweigerte jegliche Zahlung mit dem Argument, dass er seinen Mitarbeitern erklärt habe, dass aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten das Gehalt nicht pünktlich überwiesen werden könne, dass es schon häufiger zu Zahlungsverzug gekommen sei und der Angestellte sich hierauf einzustellen habe. Das Landesarbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer Recht und verpflichtete den Arbeitgeber zur Zahlung von Schadensersatz, da die ausgebliebene Lohnzahlung ursächlich dafür gewesen sei, dass letztendlich die Bank die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Mitarbeiters betrieben habe. Dies zeigt, dass seitens des Arbeitgebers die vertragliche Verpflichtung zur Gehaltszahlung pünktlich einzuhalten ist. Dies insbesondere deshalb, da die Beschäftigten das Gehalt zum Bestreiten des Lebensunterhaltes grundsätzlich zwingend benötigen. Im vorliegenden Fall war der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen, was wiederum zum Leistungsunfähigkeit des Mitarbeiters geführt hatte. Dies hätte der Arbeitnehmer zwar durch Ansparen von Vermögen oder Vereinbarung einer geringeren Rate mit der Bank verhindern können, hierzu war er allerdings nach Ansicht des erkennenden Gerichtes nicht verpflichtet. Er hatte vielmehr eine pünktliche Lohnzahlung bei seinen finanziellen Planungen einplanen dürfen.
Letztendlich bedeutet dies, dass Angestellte pünktliche Lohnzahlungen erwarten dürfen, da diese nicht nur für das Bestreiten des Lebensunterhalts, sondern auch oft für Finanzierungen wichtig sind. Soweit der Arbeitgeber keine pünktlichen Lohnzahlungen leistet, haftet er dem Arbeitnehmer für entstandene Schäden, die auf die unpünktliche Lohnzahlung zurückzuführen sind.
LAG Mainz, Urteil vom 24.09.2015
Bürgerreporter:in:Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte aus Friedberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.