Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung italienischer Maut- und Bußgeldforderungen
Mit entsprechend zeitlicher Verzögerung zur vergangenen Sommerurlaubs-Saison werden wieder verstärkt Maut- und Bußgeldforderungen aus Italien geltend gemacht, häufig von deutschen Inkassounternehmen.
In der Regel werden diese Forderungen zunächst über in Italien ansässige Inkassounternehmen geltend gemacht. Vielfach treten hier Unternehmen wie Nivi Credit/EMO aus Florenz auf den Plan.
Maßgeblich für die Forderung ist zunächst einmal italienisches Recht. Dieses ermöglicht es den kommunalen Polizeibehörden – aber auch den privaten Autobahngesellschaften – die Verfolgung der Bußgelder an entsprechende Inkassounternehmen weiter zu geben.
Soweit der angegangene deutsche Fahrzeughalter auf die Zahlungsaufforderungen nicht reagiert, werden sodann häufig deutsche Inkassounternehmen mit der Weiterverfolgung der Forderungen beauftragt.
In aller Regel werden hier die Firmen Eurotreuhand Inkasso GmbH bzw. Aalto Financial Services GmbH tätig.
Zum Teil werden auch Fälle bekannt, in denen Fahrzeughalter Anschreiben deutscher Anwaltskanzleien erhalten.
Zunächst ist die Rechtsnatur der geltend gemachten Forderungen zu klären. Bei Mautgebühren für italienische Autobahnen handelt es sich um zivilrechtliche Forderungen.
Resultieren die Forderungen aber aus einer Übertretung des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (in der Regel Verstöße im ruhenden Verkehr und Verkehrsbeschränkungszonen in italienischen Innenstädten betreffend) so liegen öffentlich rechtliche Forderungen vor.
Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass auch bezüglich solcher Forderungen deutsche Inkassounternehmen beauftragt werden.
Allerdings gibt es für diese Inkassounternehmen keine Möglichkeit, die Forderung in Deutschland tatsächlich durchzusetzen.
Die grenzüberschreitende Vollstreckung derartiger Bußgelder ist ausschließlich dem Bundesamt für Justiz vorbehalten, liegt also in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes.
Anders ist dies bei zivilrechtlichen Forderungen, wie beispielsweise Mautforderungen aufgrund der Nutzung italienischer Autobahnen. Diese können theoretisch in Deutschland auf verschiedenen Wegen durchgesetzt und vollstreckt werden.
Soweit ersichtlich, sind bis dato in Deutschland aber keine Fälle bekannt, in denen entsprechende Verfahren diesbezüglich vor deutschen Gerichten eingeleitet oder durchgeführt worden wären.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Inkassounternehmen häufig mit Einträgen in der SCHUFA Holding-AG drohen für den Fall, dass die Zahlung nicht geleistet wird.
Den Betroffenen ist an dieser Stelle zu raten, geltend gemachte Forderungen nicht nur gegenüber dem Inkassounternehmen zu bestreiten sondern vorsorglich auch jeder Negativeintragung zu widersprechen.
Bürgerreporter:in:Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte aus Friedberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.