Patientenverfügung , Vorsorgevollmacht und Testament

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Es ging um Unfall, Krankheit oder Behinderung sowie Tot an diesem CSU Stammtisch. Präziser um „Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Testament.
Es ist wichtig, so der Referent und Rechtsanwalt Florian Fleig, Patientenverfügung, noch besser eine Kombination mit der Vorsorgevollmacht zu vorzuzeigen.
Er begann mit der Patientenverfügung, damit legt jeder Erwachsene im Voraus schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen er wünscht oder ablehnt, wenn er sich dazu selbst nicht mehr äußern kann. Eine solche Situation kann zum Beispiel nach einem Unfall eintreten, bei einer unheilbaren Krankheit oder bei Demenz. Sie hält fest, wie sich der Verfügende sein Lebens-ende vorstellt. Nur wenn der Patient nicht bei klarem Bewusstsein ist, kommt diese Verfügung zum Einsatz und ist für Ärzte bindend. Darum soll der eigene Wille der entscheidend über lebensverlängernde Maßnahmen bestimmt, schriftlich präzise formuliert und unterschrieben vorliegen. Dadurch werden auch die Angehörigen entlastet schwere Entscheidungen zu treffen. Vorteilhaft wäre für das Ausfüllen ärztlichen Rat einzuholen und die Verfügung gut auffindbar aufzuwahren, sowie aktuell zu halten.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt der Vollmachtgeber einen anderen Menschen, in seinem Interesse zu handeln und Entscheidungen zu treffen, falls er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist und verhindert somit, dass ein Gericht mitredet
Jeder, auch Ehepartner und junge Menschen brauchen eine Vorsorgevollmacht. Doch nicht immer ist der Ehepartner der ideale Bevollmächtigte, eventuell ist er über¬fordert und ein Berufsbetreuer übernimmt. Darum ist es besser zwei oder mehr Bevollmächtigte zu bestimmen, die entweder gemein¬sam oder getrennt voneinander entscheiden dürfen.
Auch dieses Papier schriftlich, unterschrieben und aktuell gut erreichbar aufbewahren.
Ein eigenes Thema wäre das Testament. Doch kurz sprach Fleig aus dieses an.
Wichtig ist die Form des Testaments, denn die Erbfolge muss nicht dem Gesetzgeber überlassen werden. Durch ein eigenhändig geschriebenes, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag lässt sich der Nachlass regeln und die Rechtsnachfolge nach dem Tod weitgehend frei gestalten.
ein ordentliches vorausblickendes Testament, um weniger Streitereien und Neid bei den Erben aufkommen zu lassen, ist wünschenswert, so Fleig.

Bürgerreporter:in:

Christl Fischer aus Friedberg

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