Freiwillige Steuererklärungen sollten eingereicht werden, wenn Steuervorteile geltend gemacht
Am gut besuchten CSU Stammtisch, konnte Christl Fischer den Friedberger Steuerberater Alfons Rosner als Referenten begrüßen. Ebenso dessen Sohn, Herrn Michael Rosner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerfragen. Anschaulich lotste Rosner die Zuhörer in einen schwierigen und unfangreichen Bereich. Dabei gelang es ihm, interessante Dinge anzutippen. Sein Hauptmerk legte Rosner auf den etwas spröden Bereich der Einkommenssteuer, die normalerweise eingereicht wird, wenn man eine Erstattung erwartet. Doch darüber hinaus muss eine Erklärung z.B. auch bei Nebeneinkünften angegangen werden. Freiwillige Steuererklärungen sollten eingereicht werden, wenn Steuervorteile geltend gemacht werden können. Rosner zählte einzelne Einkunftsarten wie: Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige/Freiberufliche Tätigkeit, Nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietungen und Verpachtung und sonstige Einkünfte auf. Die Auslegungen und Bearbeitungen dieser Vorschriften benötigen einen Riesenaufwand von Schrifttum, beschäftigt Finanzämter und Gerichte bis hin zum Bundesfinanzhof. Große Aufmerksamkeit fand Rosner zur Gesetzgebung mit erheblichen Auswirkungen bezüglich der Regelungen für die ca. 20 Millionen Rentner im Land. Seit Januar 2005 gilt eine neue Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz. Stichwortartige steuerliche Hinweise reichte er zu Kindern, Handwerksleistungen, Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Spenden, bei. Bei der Diskussion fanden Themen wie Vermietungen und Verpachtungen bei den Zuhörern großes Interesse. Auch zur Erbschaftsteuer gaben die beiden Steuerexperten anschließend gerne Auskunft. Herzlich bedankten sich die Anwesenden, deren Erwartungen erfüllt wurden.
Bürgerreporter:in:Christl Fischer aus Friedberg |
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