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Oft besteht innerhalb der Familie Unklarheit über die Erbfolge nach Gesetz. Auch die verschiedenen Alternativen durch Testamentsgestaltung, Regelungen durch Notarvertrag, steuerliche Folgen und wie der Erblasser seinen Willen letztendlich umsetzen kann sind meist unbekannt.
Das gilt auch für die letzten Gesetzesänderungen im Erbrecht.
Wussten Sie, dass Kinder, die ihre Eltern pflegen, einen Pflegebonus erhalten? Wussten Sie, dass Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor Erbfall nur noch zeitabschnittsweise berücksichtigt werden? Wussten Sie, dass eine vollständige Enterbung nur sehr schwer in die Tat umzusetzen ist, auch wenn die Möglichkeiten der Pflichtteilsentziehung nun weiter gefasst sind wie früher? Ist Ihnen bekannt, dass Ihre Erben Sie nicht zwangsläufig nach dem Erbrecht beerben, das in dem Land Ihres letzten Aufenthaltes gilt, sondern dass Sie inzwischen das Erbrecht wählen können?
Hierüber soll der Vortrag von Frau Rechtsanwältin Geiß informieren und Wege aufzeigen, wie der Erblasser seinen Willen umsetzen kann.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Christiane Geiß
Bürgerreporter:in:Christiane Geiß aus Gersthofen |
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