Öffentliche Veranstaltung - kostenlos! Dienstag, 10.10.2017, Beginn: 19:00 Uhr
Wenn die Eltern die Pflegeheimkosten nicht durch ihre Rente zahlen können, müssen sich die Kinder hieran beteiligen. Das gilt auch dann, wenn zwischen Eltern und Kindern kein Kontakt mehr besteht und die Kinder sogar von den Eltern enterbt wurden.
Auf jede Ehe können also, egal wie gut das Verhältnis war, vier Unterhaltshaftungen zukommen, nämlich wenn die beiden Schwiegereltern und beide eigenen Eltern die Heimkosten nicht mehr zahlen können. Nicht zu vergessen ist, dass zuerst die Ehegatten für die Heimkosten des Partners einstehen müssen. Dafür muss u.U. sogar das gemeinsame Vermögen herhalten.
Wer haftet als erstes, welches Einkommen ist dabei geschützt, welches Vermögen ist für die Heimkosten zu verwenden, was bleibt den Ehegatten und Kindern, wenn die Eltern ins Heim müssen? Mit einer frühzeitigen Beratung lassen sich aber oft Rechtsnachteile vermeiden.
Was auf Kinder und Ehegatten zukommt, darüber informiert der Vortrag von
Rechtsanwältin Christiane Geiß, Fachanwältin für Familienrecht
Gerne stehe ich Ihnen auch für Beratungen nach Terminsvereinbarung zur Verfügung unter:
Tel.: 0821/473070
Bürgerreporter:in:Christiane Geiß aus Gersthofen |
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