Mit welchen Tricks die behördlichen Helfershelfer der Jäger die Ausweisung jagdfreier Grundstücke verhindern
Theoretisch ist es so, dass es kein Grundstückseigentümer mehr dulden muss, dass auf seinem Land auf Tiere geschossen wird. Mit seinem vom 26. Juni 2012 datierenden Urteil, demzufolge die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dahingehend eine kleine Lawine losgetreten. Nachdem auch die Bundesrepublik dies im Dezember 2013 in ihrem „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften“ umgesetzt hat, beantragen immer mehr Landbesitzer die jagdrechtliche Befriedung ihrer Ländereien. Mögen sie sich derzeit auch noch fühlen wie die aufmüpfigen Bewohner jenes kleinen, gegen die römische Übermacht kämpfenden gallischen Asterix-Dorfes, ihre Zahl wächst. Und das bereitet den organisierten "Weidleuten", die befürchten, dass ihre Reviere zu Flickenteppichen werden, natürlich Kopfzerbrechen. Sie haben aber mächtige Verbündete. Und die sitzen (auch) in den Unteren Jagdbehörden, die über entsprechende Anträge entscheiden dürfen. Deshalb werden solche Eingaben nicht selten verschleppt oder mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Der Fall einer Offenbacher Rentnerin scheint da exemplarisch zu sein.
Gudrun-S. Feser-Pfeifer hatte bereits im Februar 2014 bei der Behörde ihres Heimatkreises ein Bejagungsverbot für ihr Grundstück beantragt, daraufhin monatelang nichts mehr gehört und es dann im November desselben Jahres gewagt, sich höflich, aber bestimmt nach dem Stand der Dinge zu erkunden. Wenn es denn so ist, dass die Mühlen der Bürokratie im Land des deutschen Michels langsam mahlen, hier hatten sie den Rückwärtsgang eingelegt. Aber nicht aus Versehen.
Verzögern, Ausbremsen, Weichklopfen
Der Sachbearbeiter der unteren Jagdbehörde des Kreises Offenbach am Main hatte sich, auf wessen Geheiß auch immer, für ein Spiel auf Zeit entschieden: Verzögern, Hinhalten, Ausbremsen, Einschüchtern, Mürbemachen, Weichklopfen, Mundtotmachen. Unter anderem bat der freundliche Herr Grysczyk die Antragstellerin, ihm einen Eigentumsnachweis für die in Frage kommenden Grundstücke vorzulegen. Einen solchen hatte sie ihm zu diesem Zeitpunkt längst per Fax übermittelt. Scheint aber im Bermuda-Dreieck des Amtes verschwunden zu sein. Das oben angeführte Schreiben des Beamten datiert bezeichnenderweise auch vom 11.11. 2014. Ein dreifaches, donnerndes Helau an dieser Stelle.
Denkbar, dass der Mann unter partieller Amnesie leidet, möglich aber auch, dass in der südhessischen Kreis-Behörde die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. In diesem Fall scheinen aber eher taktische Erwägungen ausschlaggebend gewesen zu sein. Man ist nicht ganz ungeschickt im gegenseitigen Zuspielen der Bälle. Die obere Jagdbehörde, der die untere den Vorgang übersandt haben will, mochte nicht entscheiden und schickte den Vorgang kommentarlos an die untergeordnete Stelle zurück. So etwas dauert. Herr Grysczyk vertröstete sodann auf die erste Sitzung des Jagdbeirates, in der über den Fall beraten werden sollte.
Herr Grysczyk vom „Fachdienst 32“
Mehr als sechs Monate sollten daraufhin wieder ins Land gehen, ehe sich der Mann vom "Fachdienst 32", so die hausinterne Bezeichnung der unteren Jagdbehörde, wieder zu Wort meldete. Da war doch noch was… Genau. Der Fall der unbequemen Frau Feser-Pfeifer. Grysczyk legte nach. Ihm war da noch etwas eingefallen. Seine Behörde könne in den noch bis März 2018 geltenden privat-rechtlichen Pachtvertrag zwischen der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter nicht eingreifen. Sollte sie ihren Antrag aber so lange aufrechterhalten, müsse sie diesen zu gegebener Zeit differenziert begründen, beschied er der südhessischen Tierschützerin lapidar. Obwohl sie das längst schon getan hatte. So einfach ist das.
Diese Nummer ist nicht neu und wird vielerorts als Ultima Ratio angewandt. Mit Tricks, Ausflüchten und Ausweichmanövern versuchen viele Jagdbehörden, den Antragstellern den Schneid abzukaufen. Mitunter werden auch mit Tausenden von Euro gedroht, die im Falle einer Aufkündigung der (Zwangs-)Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft gezahlt werden müssten. Da bleibt nur der Gang zum Kadi. Viele Grundstücksbesitzer haben sich inzwischen erfolgreich vor Verwaltungsgerichten gegen diese Behördenwillkür behauptet. Aber nicht alle haben die Nerven dafür und verfügen über die finanziellen Mittel, um ihre Rechte juristisch durchzusetzen. Das gilt auch für Gudrun Feser-Pfeifer.
Die „Rote Erde“ ist ein Paradies für Tiere
Das Pikante an ihrem Fall: Das Grundstück, um das es geht, ist ein Paradies für Tiere (und Pflanzen), ein Refugium, eine Schutzzone. In der Gemarkung Mühlheim gelegen, im Karree zwischen Fährenstraße, Rodau, Main und Saint-Priest-Straße, hat die Frau hier in jahrzehntelanger Arbeit einen naturnahen „Rote Erde“ getauften Rückzugsraum geschaffen, der weit und breit einzigartig ist. Hier leben wilde und zahme Haustiere in einträchtiger Harmonie miteinander, gedeihen seltene Pflanzen, Sträucher und Kräuter. Der Fuchs sagt dort „Gute Nacht“ und schläft mitunter in einer Hundehütte, es gibt Katzen, Ziegen, Schafe und sogar einen zutraulichen Waldkauz. Da wären Fleder-, Hasel- und Spitzmäuse. Falter, bunte Schmetterlinge und ein Millionenheer anderer Insekten beherrschen den Luftraum, schwirren, flattern, summen und brummen durch die Gegend.
Nicht ganz von ungefähr wurde Frau Feser-Pfeifer, die die Frankfurter Rundschau eine „Gute Fee für Kauz und Fuchs“ nannte, für dieses beispielhafte Engagement im Dezember 2013 von der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ ausgezeichnet. Im Kuratorium dieser Organisation sitzt auch der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier, der die Ehrung seinerzeit im Rahmen eines Festaktes in der Hessischen Staatskanzlei persönlich vornahm. Und ausgerechnet dieses 2.830 Quadratmeter Fläche umfassende Biotop möchten die Jäger und ihre behördlichen Helfershelfer unbedingt als Teil der Revierfläche erhalten sehen. Obwohl hier ob der Unübersichtlichkeit des Terrains gar nicht geschossen werden kann. Und wenn doch, dann nur durch Inkaufnahme des Risikos, einen Unbeteiligten zu treffen. Das Gelände ist für die „normale“ Jagd völlig ungeeignet. So man in Zusammenhang mit dem hobbymäßig betriebenen, der Luststeigerung dienenden Abknallen von Tieren überhaupt von „normal“ reden kann. Das ist ja schon ein Widerspruch in, an und für sich.
Was nicht se
in darf, das nicht sein kann
Aber hier geht es ja schließlich ums Prinzip, und nur darum. Da haben pragmatische Überlegungen in den Hintergrund zu treten. Ein wie auch immer gearteter praktischer Vorteil oder Nutzen erwächst den Nimrods kaum, indem sie der „Roten Erde“ die jagdfreie Unabhängigkeit vorenthalten. Aber es wäre ja noch schöner, wenn ständig irgendwelche Privatpersonen und/oder Naturschützer, die das Prinzip von Hege, Pflege und Weidmannsbrauch sowieso nicht verstehen, an den auf Jahrhunderte alten Traditionen beruhenden Rechten der Jägerschaft rütteln und sie selbst dann auch noch in ihrem mörderischen Tun einschränken dürften. Das geht schon mal gar nicht! Was nicht sein darf, das nicht sein kann. Ob sich die Loden- und selbstverliebten grünen Jungs (und Mädels) da mal nicht verschätzen? Der Fall der „guten Fee“ zeigt, wie nervös die Fraktion der Pirschgänger inzwischen geworden ist. Ihre Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung schwindet gegenteiligen Behauptungen zum Trotz immer mehr. Es fällt immer schwerer, den Menschen plausibel zu vermitteln, warum es geboten sein soll, Jahr für Jahr Millionen Tiere in Deutschlands Wäldern und auf Deutschlands Feldern zu erlegen. Im Jagdjahr 2014/15 waren es hessenweit laut offizieller Jagdstatistik allein 287.971 Geschöpfe, die eines gewaltsamen Todes starben – Fallwild inklusive. Rehe (81.936), Wildschweine (54.356), Füchse (38.155), Waschbären (26.383) und Rabenkrähen (18.833) entrichteten dabei den höchsten Blutzoll. Das sind die von den Jägern offiziell gemeldeten Zahlen. Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer beträchtlich ist.
Mikrotröpfchen auf dem heißen Ozeanstein
Es bedarf größter rhetorischer und rabulistischer Anstrengungen, um das zu erklären. So viele Nebelbomben können die Flintenfreunde gar nicht werfen, um ihre wahren Motive dauerhaft zu verschleiern. Der Terminus „Bombe“ ist ein martialischer, dem Idiom des Krieges entlehnt. Und Krieg wird in Forst und Flur mit unverminderter Härte geführt – gegen die Natur und ihre Geschöpfe. Die „Heger“ wollen alles, nur keinen umfassenden Friedensschluss mit den Tieren. Das liefe ja auf Selbstverleugnung hinaus. Man wird sie dazu zwingen müssen. Ein langwieriger Prozess, der in ganz kleinen Schritten erfolgt. Die Jagdfreistellung von Privatgrundstücken ist ein solcher Schritt. Gemessen an der bejagbaren Fläche in Deutschland, die immerhin 35 Millionen Hektar umfasst, sind die paar Hektar, die inzwischen für Jäger zur „No-Go-Area“ erklärt worden sind, ein Mikrotröpfchen auf dem heißen Ozeanstein. Aber dass es immer mehr Menschen gibt, die sich dieser Bewegung anschließen, macht Hoffnung.
Jagd dient auch der hege des Waldes und Schädlingsbekämpfung.
Da sollte sich keiner egoistisch ausklammern (wenn sein Land dann Probleme bekommt, heult er auch wieder rum)... aber irgendwelche Zwangsmitgliedschaften müssen nicht sein - man kann die Jäger auch ohne sowas agieren lassen.